In der Nordwestschweiz verlangen die meisten Mietverträge, die Wohnung «besenrein» abzugeben; die gründliche Reinigung bezahlt man dann meist über eine Pauschale an die Vermieterschaft. Laut Merkblatt des Mieterverbands heisst das nicht etwa «nur wischen»: Küche und Bad sind gründlich zu reinigen, Fenster und Rollläden dagegen nicht. Lesen Sie die Klausel also genau, bevor Sie den Umfang mit uns festlegen. Steht gar nichts im Vertrag, gilt die gründliche Reinigung.
Der Wohnungsmarkt lässt wenig Luft. Am 1. Juni 2026 standen im Kanton nur 912 Wohnungen leer, 0,8 Prozent des Bestands, ein Jahr zuvor waren es 0,9 Prozent (Kanton Basel-Stadt). Steht die Nachmieterschaft schon bereit, bleibt zwischen Zügeltag und Abgabe wenig Spielraum. Planen Sie die Reinigung deshalb mit dem Umzug zusammen, etwa über Umzug und Reinigung.
Wasserhärte und Altbauten
Das Basler Leitungswasser hat mit 16 bis 19 französischen Härtegraden eine mittlere Härte, so die IWB. Kalkränder an Armaturen und Duschglas gibt es also auch hier, entkalkt wird bei der Abgabe in jedem Fall. In Altbauten können zudem Parkett, hohe Fenster mit Sprossen und Fensterläden mehr Aufwand machen.