Umzugsversicherung: wer haftet bei Schäden?
Bei der Umzugsversicherung kommt es darauf an, wer den Schaden verursacht. Für Schäden durch die Umzugsfirma haftet diese im Rahmen ihrer Betriebshaftpflicht- und Transportversicherung. Ihre Hausratversicherung deckt Schäden am Zügelgut laut Mobiliar dagegen nicht. Prüfen Sie vor dem Umzug Vertrag und Police und halten Sie den Zustand schriftlich fest.
- Betriebshaftpflicht bis CHF 5 Mio. pro Ereignis (Zurich)
- Transportversicherung bei der AXA
- Schaden melden: Schritt für Schritt

Inhalt· 10 Abschnitte
Das Wichtigste in Kürze
- Umzugsfirma: Für Schäden, die die Firma verursacht, haftet sie im Rahmen ihrer Versicherungen. Die Haftungsbeträge und Ausschlüsse stehen im Vertrag bzw. in den AGB (Zurich).
- Hausrat: Die Hausratversicherung schützt laut Mobiliar bei Wasser, Feuer, Elementarereignissen und Diebstahl auch während des Umzugs. Schäden am Zügelgut, etwa ein beschädigter Schrank, sind nicht gedeckt.
- Alpner Umzug: Betriebshaftpflicht bei der Zurich bis CHF 5 Mio. pro Ereignis, Transportversicherung bei der AXA bis CHF 50’000 pro Transport bzw. Schadenereignis (AGB, Ziffer 9.3).
- Schaden melden: Sichtbare Schäden halten Sie bei der Ablieferung auf dem Arbeitsrapport fest, versteckte Schäden melden Sie bei Alpner Umzug spätestens 8 Tage danach schriftlich (AGB, Ziffer 10).
- Wertsachen: Bargeld, Wertpapiere und Edelmetalle transportiert Alpner Umzug nicht. Nehmen Sie sie selbst mit.
Wer haftet bei Schäden durch die Umzugsfirma?
Verursacht die Umzugsfirma einen Schaden, haftet sie dafür, aber nur im vereinbarten Rahmen. Ihre Versicherungen, meist Betriebshaftpflicht und Transportversicherung, bezahlen dann den Schaden, bis zur versicherten Summe.
Wie das bei Alpner Umzug geregelt ist, steht in den AGB (Ziffer 9.1): Beim Transport haften wir für Verlust und Beschädigung des Umzugsguts von der Übernahme bis zur Ablieferung (Art. 447 ff. OR). Nicht ersetzt werden Schäden, die nachweislich durch Ihr Verschulden, durch die Beschaffenheit des Gutes oder durch höhere Gewalt entstanden sind. Bei anderen Leistungen wie Reinigung oder Montage haften wir für Schäden, die wir verschulden.
Andere Firmen regeln das unterschiedlich. Laut Mobiliar haften Umzugsfirmen oft nur dann für Schäden am Zügelgut, wenn sie die Kisten selbst gepackt haben. Lesen Sie deshalb vor der Auftragserteilung die AGB. Zurich nennt drei Punkte, auf die es ankommt: die Haftungsbeträge, mögliche Haftungsbegrenzungen und ausgeschlossene Schadensarten.
Fragen vor der Auftragserteilung
- Welche Versicherungen hat die Firma und bis zu welcher Summe?
- Gibt es Haftungsbegrenzungen oder ausgeschlossene Schäden?
- Haftet die Firma auch für Kartons, die Sie selbst gepackt haben?
- Liegt eine Bestätigung der Transportversicherung vor? Fehlt sie, rät die Mobiliar zu einer eigenen Transportversicherung.
Was die Hausratversicherung beim Umzug deckt
Die Hausratversicherung schützt laut Mobiliar bei Wasser-, Feuer- und Elementarschäden sowie bei Diebstahl, und zwar auch während des Umzugs. Nicht gedeckt sind dagegen Schäden am Zügelgut oder sein Verlust, zum Beispiel wenn ein Schrank beim Tragen beschädigt wird. Ebenfalls nicht gedeckt sind Schäden an fremden Sachen wie einem gemieteten Fahrzeug.
Dafür kommt die Privathaftpflicht ins Spiel: Sie deckt Schäden, die Sie Dritten zufügen, etwa dem Vermieter an dessen Eigentum (Mobiliar). Beides gilt nur im Rahmen Ihrer Police, die Sie vor dem Umzug lesen sollten.
- Versicherungssumme prüfen: Zurich empfiehlt, sie am Ersatzwert auszurichten, also an dem, was Neuersatz heute kostet. Eine Liste Zimmer für Zimmer hilft.
- Neue und teurere Möbel erhöhen den Wert: Bei einer zu tiefen Summe droht laut Mobiliar eine Unterversicherung.
- Versicherung über den Umzug informieren: Zurich nennt als Frist spätestens 30 Tage nach dem Umzug.
So ist Alpner Umzug versichert
Alpner Umzug hat eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der Zurich mit einer Versicherungssumme von CHF 5 Mio. pro Ereignis und eine Transportversicherung (Verkehrshaftungen) bei der AXA über CHF 50’000 pro Transport bzw. Schadenereignis. Das steht in den AGB, Ziffer 9.3 und 9.8.
- Im Schadenfall: Wir ersetzen die Reparaturkosten oder, wenn sich eine Reparatur nicht lohnt, den Zeitwert (AGB, Ziffer 9.2).
- Bei Absicht und grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt (AGB, Ziffer 9.3, Art. 100 Abs. 1 OR).
- Selbst gepackte Kartons: Wir haften für den Inhalt, wenn der Schaden auf unsere Behandlung zurückgeht, etwa einen Sturz, nicht aber bei ungeeigneter Verpackung (AGB, Ziffer 9.4).
Ist Ihr Umzugsgut mehr wert als die versicherten Summen, sprechen Sie uns vor dem Einsatz an. Alles Weitere besprechen wir bei der kostenlosen Besichtigung, danach erhalten Sie eine schriftliche Offerte.
Schäden dokumentieren und melden
Ein Schaden lässt sich nur durchsetzen, wenn er belegt ist. Diese Schritte helfen, die Fristen sind jene unserer AGB:
- Vorher festhalten Fotografieren Sie wertvolle Möbel und notieren Sie den Zustand. Mobiliar rät zudem, bei der Wohnungsübernahme Mängel detailliert zu protokollieren, sonst können sie später Ihnen angelastet werden.
- Bei der Ablieferung prüfen Sichtbare Schäden und fehlende Gegenstände halten Sie sofort auf dem Arbeitsrapport fest und lassen sie von unserer Teamleitung bestätigen (AGB, Ziffer 10.1). Nehmen Sie das Gut ohne Vorbehalt an und bezahlen, erlöschen Ansprüche für sichtbare Schäden.
- Versteckte Schäden melden Schäden, die nicht sofort erkennbar sind, melden Sie schriftlich (E-Mail genügt) sofort nach der Entdeckung, spätestens 8 Tage nach der Ablieferung (AGB, Ziffer 10.2). Fotos helfen.
- Beschädigtes aufbewahren Behalten Sie beschädigte Gegenstände, bis wir sie gesehen haben (AGB, Ziffer 10.4). Gebäudeschäden melden Sie möglichst noch vor Ort (Ziffer 10.3).
Gelten für Ihre Firma andere Fristen, steht das in deren AGB. Bei einem Schaden, den Ihre eigene Hausrat- oder Haftpflichtversicherung betrifft, melden Sie ihn dort nach den Vorgaben Ihrer Police.
Wertsachen beim Umzug
Bargeld, Inhaber- und Wertpapiere sowie Edelmetalle transportiert Alpner Umzug nicht (AGB, Ziffer 5.4). Für andere wertvolle Gegenstände gilt: Sollen wir Kunstgegenstände, Antiquitäten oder andere besonders wertvolle Gegenstände transportieren, geben Sie uns vor dem Einsatz eine schriftliche Liste mit dem Wert jedes Gegenstands (AGB, Ziffer 5.4). Fehlt sie, kann Ihnen ein Schaden als Mitverschulden angerechnet werden.
Zurich empfiehlt für besonders wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Fotoausrüstung oder Musikinstrumente eine Wertsachenversicherung, die auch eine All-Risk-Deckung bieten kann. Dokumente, Schmuck und Datenträger nehmen Sie am besten selbst mit. Sichern Sie Ihre Daten vor dem Umzug: Für Datenverlust haften wir nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit (AGB, Ziffer 9.5).
Haftung beim Umzug mit Freunden
Helfen Freunde aus Gefälligkeit, haften sie nur beschränkt, und ihre Haftpflichtversicherung übernimmt womöglich nur einen Teil des Schadens (Zurich, Mobiliar). Prüfen Sie also vorher Ihre Police. Mehr dazu, auch zu Organisation und Dank, lesen Sie im Ratgeber Umzugshelfer.
Möchten Sie das Risiko nicht tragen, finden Sie unter Privatumzug unser Angebot, oder erfahren Sie mehr über uns auf der Seite Über uns.
Häufige Fragen zur Umzugsversicherung
Wer haftet bei Schäden durch die Umzugsfirma?
Die Umzugsfirma haftet für Schäden, die sie verursacht, im Rahmen ihrer Versicherungen und ihrer AGB. Bei Alpner Umzug sind das die Betriebshaftpflicht bei der Zurich (CHF 5 Mio. pro Ereignis) und die Transportversicherung bei der AXA (CHF 50’000 pro Transport bzw. Schadenereignis), siehe AGB, Ziffer 9.3.
Deckt die Hausratversicherung Schäden beim Umzug?
Nur teilweise. Laut Mobiliar schützt sie bei Wasser, Feuer, Elementarereignissen und Diebstahl auch während des Umzugs, nicht aber Schäden am Zügelgut. Massgebend ist Ihre Police.
Braucht man eine eigene Transportversicherung für den Umzug?
Wie melde ich einen Umzugsschaden?
Bei Alpner Umzug halten Sie sichtbare Schäden sofort auf dem Arbeitsrapport fest. Versteckte Schäden melden Sie schriftlich, spätestens 8 Tage nach der Ablieferung (AGB, Ziffer 10). Fotos helfen bei der Bearbeitung.
Wie ist Alpner Umzug versichert?
Betriebshaftpflicht bei der Zurich bis CHF 5 Mio. pro Ereignis und Transportversicherung bei der AXA bis CHF 50’000 pro Transport bzw. Schadenereignis (AGB, Ziffer 9.3). Ist Ihr Umzugsgut mehr wert, sprechen Sie uns vor dem Einsatz an.
Wer haftet, wenn Freunde beim Umzug etwas beschädigen?
Freunde handeln aus Gefälligkeit und haften nur beschränkt (Zurich). Prüfen Sie vorher Ihre Privathaftpflicht, mehr im Ratgeber Umzugshelfer.
Quellen
- Mobiliar, «Vor dem Umzug auch an die Versicherung gedacht?»: Hausrat deckt Zügelgut nicht, Privathaftpflicht, Haftung der Umzugsfirma, Transportversicherung, Übernahmeprotokoll (Abruf 23.10.2026)
- Zurich Versicherung, «Beim Umzug auch an die Versicherung denken»: AGB und Haftungsbeträge prüfen, Versicherungssumme, Meldung innert 30 Tagen, Wertsachenversicherung (Abruf 23.10.2026)
- Alpner Umzug, AGB Ziffer 9 (Haftung und Versicherung: Zurich Betriebshaftpflicht, AXA Transportversicherung) und Ziffer 10 (Schadenmeldung und Fristen)












