Kündigungstermine Aargau: Fristen und Nachmieter
Bei den Kündigungsterminen im Aargau gilt: Eine Wohnung kündigen Sie mit 3 Monaten Frist auf einen ortsüblichen Termin, falls der Mietvertrag keinen anderen nennt. Welche Daten das in Ihrer Gemeinde sind, sagt die Schlichtungsbehörde Ihres Bezirks. Wer früher ausziehen will, braucht einen zumutbaren Nachmieter.
- Frist 3 Monate für Wohnungen
- Ortsüblicher Termin: wo Sie ihn erfahren
- Früher raus nur mit Nachmieter (Art. 264 OR)

Inhalt· 9 Abschnitte
Das Wichtigste in Kürze
- Frist: Wohnungen kündigen Sie mit 3 Monaten Frist (Art. 266c OR).
- Termin: Es gilt der Termin im Mietvertrag. Fehlt er, zählt der ortsübliche Termin, sonst das Ende einer dreimonatigen Mietdauer.
- Falsche Daten: Verpassen Sie Frist oder Termin, gilt die Kündigung für den nächstmöglichen Termin (Art. 266a OR).
- Form: Die Kündigung ist schriftlich nötig (Art. 266l OR). Der Mieterverband rät zum eingeschriebenen Brief.
- Früher ausziehen: Das Mietverhältnis endet nur früher, wenn Sie einen zumutbaren, zahlungsfähigen Nachmieter vorschlagen (Art. 264 OR).
Kündigungstermine Aargau: Frist und Termin richtig lesen
Zwei Angaben entscheiden, wann Ihr Mietvertrag endet: die Frist und der Termin. Beides lesen Sie zuerst im Mietvertrag nach.
Bei Wohnungen können die Parteien laut Art. 266c OR mit einer Frist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin kündigen. Gibt es keinen Ortsgebrauch, endet das Mietverhältnis auf das Ende einer dreimonatigen Mietdauer. Vereinbarte Termine im Vertrag gehen vor, so der Mieterverband Aargau.
Der Mieterverband nennt quartalsweise Termine, nämlich den 31. März, 30. Juni und 30. September, als weit verbreitet. Ob sie in Ihrer Gemeinde gelten, hängt vom Ortsgebrauch ab. Wir nennen deshalb bewusst keine Daten pro Gemeinde.
Wer Frist oder Termin verpasst, kündigt nicht ins Leere: Die Kündigung gilt nach Art. 266a OR für den nächstmöglichen Termin.
Ortsübliche Termine im Aargau: wo Sie sie erfahren
Verbindlich ist der Ortsgebrauch. Im Aargau gibt es laut Kanton Aargau eine Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht pro Bezirk. Der Mieterverband verweist für die ortsüblichen Termine auf die Schlichtungsbehörde Ihres Wohnbezirks. Rufen Sie dort an oder fragen Sie Ihre Verwaltung, bevor Sie kündigen.
- Mietvertrag lesen: Steht ein Termin drin, gilt er.
- Verwaltung fragen: Sie kennt den üblichen Termin für das Haus.
- Schlichtungsbehörde fragen: Sie gehört zum Bezirksgericht und kennt den Ortsgebrauch im Bezirk.
Rechnen Sie ab dem gewünschten Termin drei Monate zurück. Die Kündigung muss laut Mieterverband bei der Vermieterschaft eintreffen, der Poststempel zählt nicht.
So kündigen Sie schriftlich und eingeschrieben
- Schriftlich verfassen: Für Wohn- und Geschäftsräume ist die schriftliche Kündigung vorgeschrieben (Art. 266l OR).
- Alle unterschreiben: Bei einem gemeinsamen Mietvertrag unterschreiben alle Mietenden. Bei der Familienwohnung unterschreiben beide Partner.
- Eingeschrieben senden: So haben Sie den Beweis. Bei Eilbedarf übergeben Sie den Brief persönlich und lassen den Erhalt auf einer Kopie bestätigen.
- Termin im Kalender: Wann die Kündigung ankommt, zählt für die Frist.
Erhalten Sie die Kündigung vom Vermieter, können Sie sie innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten (Art. 273 OR).
Früher ausziehen mit Ersatzmieter
Nach Art. 264 OR sind Sie nur frei, wenn Sie der Vermieterschaft einen zumutbaren Nachmieter vorschlagen. Dieser muss zahlungsfähig sein und bereit, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Sonst schulden Sie die Miete bis zum ordentlichen Ende.
Der Mieterverband weist darauf hin, dass sich eine ordentliche Kündigung nicht nachträglich in einen ausserterminlichen Auszug umwandeln lässt. Ausnahmen sind der Todesfall der Mieterschaft, wichtige Gründe, die sehr streng beurteilt werden, und schwere Mängel. Klären Sie den Nachmieter deshalb vor der Rückgabe.
Mehr zu Übergabe und Abnahme lesen Sie in der Wohnungsübergabe Checkliste.
Den Umzug auf den Termin legen
Sobald das Auszugsdatum feststeht, planen Sie rückwärts. Eine Zusammenstellung der Aufgaben finden Sie in der Umzug Checkliste. Wer die Wohnung nach dem Auszug auflösen muss, findet Hilfe bei Räumung Aargau.
Alpner Umzug plant Einsätze nach Vereinbarung. Samstag und Abend sind möglich, Zuschläge dafür gibt es nicht. Ein Team mit 2 Mitarbeitern und 1 Lieferwagen kostet zum Beispiel CHF 180.– pro Stunde. Besichtigung und Offerte sind kostenlos. Für die Endreinigung gibt es eine Abnahmegarantie.
Häufige Fragen zu Kündigungsterminen im Aargau
Welche Kündigungsfrist gilt für eine Wohnung?
Drei Monate, auf einen ortsüblichen Termin. Das steht in Art. 266c OR. Ein im Mietvertrag vereinbarter Termin geht dem Ortsgebrauch vor.
Wo erfahre ich die ortsüblichen Termine im Aargau?
Bei der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht Ihres Bezirks, laut Mieterverband Aargau. Auch die Verwaltung kennt den üblichen Termin.
Muss die Kündigung eingeschrieben sein?
Gesetzlich ist die Schriftform vorgeschrieben. Der Mieterverband empfiehlt den eingeschriebenen Brief, damit Sie den Zugang beweisen können.
Kann ich vor dem Termin ausziehen?
Ja, aber nur mit Nachmieter. Er muss zumutbar, zahlungsfähig und bereit sein, den Vertrag zu gleichen Bedingungen zu übernehmen. Sonst zahlen Sie die Miete bis zum ordentlichen Ende.
Was passiert, wenn ich den Termin verpasse?
Die Kündigung ist nicht ungültig, sie gilt für den nächstmöglichen Termin. Das regelt Art. 266a OR.
Quellen
- OR Art. 266c: Kündigung von Wohnungen, 3 Monate auf ortsüblichen Termin (Abruf 23.10.2026)
- OR Art. 266a: nächstmöglicher Termin bei falscher Frist (Abruf 23.10.2026)
- OR Art. 266l: Schriftlichkeit der Kündigung (Abruf 23.10.2026)
- OR Art. 273: Anfechtung innert 30 Tagen (Abruf 23.10.2026)
- OR Art. 264: vorzeitige Rückgabe, Nachmieter (Abruf 23.10.2026)
- Mieterverband Aargau, Kündigung durch die Mieterschaft: 3 Monate, Vertragstermine gehen vor, Schlichtungsbehörde, eingeschrieben, Nachmieter (Abruf 23.10.2026)
- Kanton Aargau, Schlichtungsbehörden für Miete und Pacht nach Bezirken (Abruf 16.10.2026)
- Alpner Umzug, Einsätze nach Vereinbarung, keine Zuschläge, Abnahmegarantie bei der Reinigung (Angaben von Alpner Umzug)












