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AGB

Alpner-Umzug Inh. Mohammed Einzelunternehmen, Inhaber Fakhir Mohammed Bruggerstrasse 28, 5102 Rupperswil UID CHE-234.825.904 · Handelsregister des Kantons Aargau, CH-400.1.610.341-9 Telefon 062 559 99 39 · info@alpner-umzug.ch

Fassung vom 28. Oktober 2026. Für Ihren Auftrag gilt die Fassung, auf die wir Sie in der Offerte hinweisen.

Das Wichtigste in Kürze

Massgebend sind die einzelnen Bestimmungen weiter unten.

  • Preis: Umzüge, Transporte und Packarbeiten verrechnen wir nach Stundenansatz für das Team, das Sie wählen. Die Umzugsreinigung kostet einen Festpreis nach Zimmerzahl. Massgebend ist die schriftliche Offerte (Ziff. 4).
  • Wertsachen: Bargeld, Wertpapiere und Edelmetalle transportieren wir nicht. Andere wertvolle Gegenstände melden Sie uns bitte vorher mit ihrem Wert (Ziff. 5.4).
  • Haftung: Für Schäden, für die wir verantwortlich sind, kommen wir auf, im Rahmen unserer Versicherungen: Betriebshaftpflicht bei der Zurich bis CHF 5 Mio. pro Ereignis, Transportversicherung bei der AXA bis CHF 50’000 pro Transport bzw. Schadenereignis (Ziff. 9.3).
  • Schäden melden: Sichtbare Schäden sofort bei der Ablieferung, versteckte Schäden spätestens 8 Tage nach der Ablieferung schriftlich (Ziff. 10).
  • Verschieben oder absagen: Ziff. 11. Bei Rücktritt schulden Sie 30 % des offerierten Betrags, bei Rücktritt innerhalb von 48 Stunden vor dem Einsatz 80 %.
  • Bezahlung: bar oder auf Rechnung, nach dem Umzug und ohne Anzahlung (Ziff. 12).

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Ihr Vertragspartner ist Alpner-Umzug Inh. Mohammed, ein Einzelunternehmen mit Sitz in Rupperswil. Inhaber ist Fakhir Mohammed. In diesen AGB steht «wir» oder «Alpner Umzug» für das Unternehmen und «Sie» für unsere Kundinnen und Kunden.

1.2 Diese AGB gelten für alle Leistungen von Alpner Umzug, insbesondere für:

  • Privat-, Firmen- und Seniorenumzüge sowie Transporte, auch nach Deutschland und ins übrige Ausland
  • Ein- und Auspackservice
  • Möbelmontage
  • Einsätze mit dem Möbellift
  • Klaviertransporte
  • Umzugsreinigung und Unterhaltsreinigung
  • Räumung, Wohnungsauflösung, Entrümpelung und Entsorgung
  • Einlagerung und Lagerung
  • Vermietung von Fahrzeugen
  • Verkauf und Vermietung von Umzugsmaterial

1.3 Die AGB werden Teil des Vertrags, wenn wir Sie in der Offerte darauf hinweisen und Sie sie vor der Annahme der Offerte lesen konnten. Sie finden die AGB jederzeit unter alpner-umzug.ch/agb/. Auf Wunsch schicken wir sie Ihnen per E-Mail oder auf Papier.

1.4 Es gilt diese Reihenfolge: (1) Abmachungen in Textform, die wir nach der Offerte treffen, zum Beispiel in der Auftragsbestätigung, (2) Offerte, (3) besondere Verträge wie Lager- oder Mietvertrag, (4) diese AGB, (5) das Schweizerische Obligationenrecht (OR). Abweichende Abmachungen gelten, wenn sie in Textform festgehalten sind, zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kundinnen und Kunden gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

1.5 Privatkunde ist, wer unsere Leistung für den persönlichen oder familiären Gebrauch bezieht (Konsumentin oder Konsument). Geschäftskunde ist, wer sie für berufliche oder gewerbliche Zwecke bezieht.

1.6 Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, gehen diesen AGB in jedem Fall vor.

2. Besichtigung, Offerte und Vertragsschluss

2.1 Vor einem Umzug besichtigen wir auf Wunsch Ihre Wohnung oder Ihre Geschäftsräume, vor Ort oder per Video. Dabei besprechen wir den Umfang, das passende Team (Anzahl Mitarbeitende und Lieferwagen) und die voraussichtliche Dauer. Die Besichtigung ist kostenlos.

2.2 Nach der Besichtigung oder gestützt auf Ihre Angaben erhalten Sie eine schriftliche Offerte. An die Offerte sind wir gebunden, wenn nichts anderes darin steht. Eine Anfrage über das Offertformular auf unserer Website ist noch kein Vertrag.

2.3 Die Offerte stützt sich auf Ihre Angaben und auf die Besichtigung, insbesondere auf Umfang des Umzugsguts, Stockwerke, Lift, Zufahrt, Distanz zwischen Fahrzeug und Hauseingang sowie schwere, empfindliche oder wertvolle Gegenstände. Bitte machen Sie diese Angaben vollständig und richtig.

2.4 Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie die Offerte innert ihrer Gültigkeit annehmen, zum Beispiel mit Ihrer Unterschrift oder per E-Mail. Wir bestätigen Ihnen den Auftrag danach in Textform. Die Auftragsbestätigung nennt Termin, Leistungen, Team, Preisgrundlage und den Hinweis auf diese AGB.

2.5 Auf die Haftungsgrenze (Ziff. 9.3), allfällige Zuschläge (Ziff. 4.7) und die Kosten bei Verschiebung oder Annullierung (Ziff. 11) weisen wir in Offerte und Auftragsbestätigung jeweils gesondert hin.

Widerrufsrecht für Privatkunden

2.6 Hat Ihnen Alpner Umzug das Angebot bei Ihnen zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz, am Telefon oder per Videoanruf gemacht, können Sie als Privatkunde Ihren Antrag oder Ihre Annahme innert 14 Tagen widerrufen, wenn der Vertrag mehr als CHF 100 kostet (Art. 40a ff. OR). Der Widerruf ist schriftlich oder in einer anderen Form möglich, die einen Nachweis durch Text erlaubt, zum Beispiel per E-Mail. Richten Sie ihn an Alpner-Umzug Inh. Mohammed, Bruggerstrasse 28, 5102 Rupperswil, info@alpner-umzug.ch. In diesen Fällen erhalten Sie mit der Offerte zusätzlich einen datierten Hinweis auf Ihr Widerrufsrecht für Ihren Auftrag.

2.7 Die Frist beginnt, sobald Sie den Vertrag beantragt oder angenommen und diesen Hinweis erhalten haben. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Sie die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht haben, zum Beispiel wenn Sie uns von sich aus zur Besichtigung zu sich nach Hause eingeladen haben (Art. 40c OR). Haben wir bis zum Widerruf bereits Leistungen erbracht, ersetzen Sie uns nur unsere Auslagen und Verwendungen (Art. 40f Abs. 3 OR). Eine weitere Entschädigung schulden Sie nicht (Art. 40f Abs. 4 OR).

3. Leistungsumfang

3.1 Wir erbringen die Leistungen, die in der Offerte und in der Auftragsbestätigung stehen. Folgende Leistungen sind nur inbegriffen, wenn die Offerte sie ausdrücklich nennt:

  • Ein- und Auspacken des Umzugsguts
  • Lieferung, Abholung, Kauf oder Miete von Umzugsmaterial
  • Ab- und Aufbau von Möbeln, besonders von aufwendigen oder neuen Möbeln
  • Transport von Gegenständen über 100 kg (zum Beispiel Klaviere, Tresore) sowie von Kühlschränken und Truhen über 200 Liter
  • Abhängen und Aufhängen von Bildern, Spiegeln, Lampen, Vorhängen und Einbauten
  • Transport durch Fenster oder über Balkone, zum Beispiel mit dem Möbellift
  • Bewilligungen, Gebühren, Zoll und Transportversicherung

3.2 Fest installierte elektrische Leuchten und Geräte sowie Wasser-, Gas- und Elektroanschlüsse schliessen wir weder an noch ab. Dafür braucht es eine Fachperson.

3.3 Wir dürfen für einzelne Arbeiten geeignete Partnerfirmen oder Hilfspersonen beiziehen. Ihr Vertragspartner bleiben wir. Für Partnerfirmen haften wir wie für unsere eigenen Mitarbeitenden. Möchten Sie keine Partnerfirmen, sagen Sie es uns bitte vor dem Vertragsschluss.

4. Preise

Umzüge, Transporte und Packarbeiten

4.1 Umzüge und Transporte verrechnen wir nach einem Stundenansatz pro Team. Der Ansatz hängt davon ab, wie viele Mitarbeitende und wie viele Lieferwagen im Einsatz sind. Packarbeiten verrechnen wir nach einem Stundenansatz, der sich nach der Anzahl Packmitarbeitender richtet. Es gelten die Ansätze in der Offerte. Die aktuelle Preisliste finden Sie auf alpner-umzug.ch.

4.2 Das Team und die voraussichtliche Dauer besprechen wir mit Ihnen bei der Besichtigung. Die Dauer in der Offerte ist eine Schätzung. Verrechnet wird die tatsächlich geleistete Zeit nach Ziff. 4.3. Vereinbaren wir in der Offerte ausnahmsweise einen Pauschalpreis, gilt dieser.

4.3 Verrechnete Zeit: Wir rechnen im Takt von einer halben Stunde ab. Mindestens verrechnen wir 3 Stunden. Beginn, Ende und Pausen halten wir auf dem Arbeitsrapport fest, den Sie vor Ort unterschreiben.

Umzugsreinigung

4.4 Die Umzugsreinigung kostet einen Festpreis nach Zimmerzahl gemäss Preisliste oder Offerte, mit Abnahmegarantie (Ziff. 6.8). Im Festpreis ist alles enthalten, was die Offerte nennt; nicht inbegriffen ist die Reinigung mit dem Hochdruckreiniger für Balkon und Terrasse. Die Unterhaltsreinigung verrechnen wir gemäss Offerte.

Weitere Leistungen

4.5 Einsätze mit dem Möbellift, Klaviertransporte sowie Umzugsmaterial (Kauf, Miete, Lieferung) verrechnen wir gemäss Preisliste oder Offerte.

4.6 Entsorgung, Lagerung, Möbelmontage und Auslandumzüge verrechnen wir gemäss Offerte, die Fahrzeugmiete gemäss Offerte (Ziff. 8.3). Die Entsorgung verrechnen wir nach Aufwand und den effektiven Gebühren der Entsorgungsstellen, wenn die Offerte keinen anderen Preis nennt.

Zuschläge, Mehraufwand und Kosten Dritter

4.7 Einsatzzeiten wie Samstage, Abende oder kurzfristige Termine vereinbaren wir individuell mit Ihnen. Für Einsätze am Samstag oder am Abend verrechnen wir keine Zuschläge. Weitere Zuschläge verrechnen wir nur, wenn sie in der Offerte beziffert sind.

4.8 Die Offerte geht von normalen Verhältnissen aus: Das Fahrzeug kann bis vor das Haus fahren, die Distanz zwischen Fahrzeug und Hauseingang beträgt höchstens 15 Meter, und Treppenhaus, Gänge und Lift erlauben einen reibungslosen Transport. Weichen die Verhältnisse von Ihren Angaben ab oder entsteht Mehraufwand, den wir nicht zu verantworten haben (zum Beispiel Wartezeiten, gesperrte Strassen, längere Tragwege, Umwege, zusätzliches Umzugsgut), verrechnen wir ihn nach dem Stundenansatz der Offerte. Zeichnet sich ab, dass der Aufwand die Offerte deutlich übersteigt, informieren wir Sie, bevor wir weiterarbeiten. Verzögerungen, die wir selbst verursachen, verrechnen wir nicht.

4.9 Kosten Dritter wie Bewilligungen, Entsorgungsgebühren, Zoll, Strassen- und Fährgebühren verrechnen wir zum effektiven Betrag, wenn die Offerte sie nicht bereits enthält.

Währung und Mehrwertsteuer

4.10 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Sofern Alpner Umzug mehrwertsteuerpflichtig ist, sind die Preise für Privatkunden Endpreise inklusive Mehrwertsteuer zum gültigen Satz, und Offerte und Rechnung weisen die Steuer aus. Solange Alpner Umzug nicht im Mehrwertsteuerregister eingetragen ist, verrechnen wir keine Mehrwertsteuer.

5. Ihre Mitwirkung

5.1 Angaben: Teilen Sie uns rechtzeitig die genauen Adressen, Stockwerke, Liftverhältnisse und Zufahrten mit. Weisen Sie uns auf schwere, sperrige, zerbrechliche oder besonders empfindliche Gegenstände hin.

5.2 Zugang und Parkplatz: Sorgen Sie dafür, dass unsere Fahrzeuge möglichst nah am Eingang halten können. Bewilligungen für Parkfelder, Halteverbote oder den Möbellift auf öffentlichem Grund besorgen Sie selbst, ausser wir organisieren sie gemäss Offerte. Die Gebühren verrechnen wir dann weiter. Informieren Sie bei Bedarf die Verwaltung oder den Hauswart und reservieren Sie den Lift.

5.3 Bereitschaft: Das Umzugsgut muss zum vereinbarten Zeitpunkt bereitstehen. Ab Arbeitsbeginn ist eine Person vor Ort, die Auskunft geben und den Rapport unterschreiben kann. Was Sie selbst packen, verpacken Sie transportgerecht und verschliessen es. Bitte tauen Sie Kühl- und Gefriergeräte ab, trennen Sie Geräte vom Netz und sichern Sie Waschmaschinen mit der Transportsicherung.

Wertsachen

5.4 Bargeld, Inhaber- und Wertpapiere sowie Edelmetalle transportieren wir nicht. Schmuck, wichtige Dokumente und Datenträger nehmen Sie am besten selbst mit. Sollen wir Kunstgegenstände, Antiquitäten, Sammlungen oder andere besonders wertvolle Gegenstände transportieren, geben Sie uns vor dem Einsatz eine schriftliche Liste mit dem Wert jedes Gegenstands (Art. 441 OR). Fehlt diese Angabe, kann Ihnen ein Schaden an einem solchen Gegenstand als Mitverschulden angerechnet werden (Art. 447 Abs. 2 OR).

5.5 Gefährliche Güter: Gasflaschen, Treibstoffe, Farben, Lösungsmittel, Chemikalien, Munition, Feuerwerk und andere Gefahrgüter sowie verderbliche Lebensmittel melden Sie uns vorher. Wir dürfen den Transport solcher Güter ablehnen. Tiere transportieren wir nicht. Für Schäden aus nicht gemeldeten gefährlichen Gütern haften Sie, soweit Sie ein Verschulden trifft.

5.6 Auslandumzüge: Bei den Zollpapieren helfen wir Ihnen gerne. Verantwortlich dafür, dass die Zoll- und Einreisedokumente vollständig und richtig sind, bleiben Sie. Kosten aus fehlenden, verspäteten oder falschen Dokumenten sowie aus der Zollbehandlung tragen Sie. Zölle und Abgaben müssen wir nicht vorschiessen. Wir dürfen dafür einen Vorschuss verlangen.

5.7 Wenn die Mitwirkung fehlt: Wartezeiten, die wir nicht verursacht haben, verrechnen wir nach dem Stundenansatz. Kann die Entladung innert vier Stunden nach unserer Ankunft nicht beginnen, dürfen wir das Umzugsgut nach Rücksprache mit Ihnen auf Ihre Kosten einlagern. Den Lagerort wählen wir sorgfältig aus.

6. Ausführung der Leistungen

Termine und Sorgfalt

6.1 Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich. Den Arbeitsbeginn legen wir als Zeitpunkt oder Zeitfenster in der Auftragsbestätigung fest.

6.2 Wir arbeiten sorgfältig und fachgerecht. Schutzmaterial ist inbegriffen.

6.3 Werden wir ohne eigenes Verschulden aufgehalten, zum Beispiel durch Unwetter, einen Unfall Dritter, eine Strassensperrung oder eine behördliche Anordnung, informieren wir Sie sofort und schlagen eine Lösung oder einen Ersatztermin vor. Für Folgen solcher Verzögerungen haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft.

Möbellift

6.4 Den Möbellift bedient immer unser Liftführer. Er eignet sich für Lasten bis 400 kg und eine Höhe bis 29 Meter. Der Lift braucht einen ebenen, tragfähigen Standplatz und, wenn nötig, eine Bewilligung (Ziff. 5.2). Fenster oder Balkone müssen frei zugänglich sein. Bei starkem Wind, Gewitter, Glätte oder anderen Gefahren dürfen wir den Einsatz aus Sicherheitsgründen unterbrechen oder verschieben. Bereits geleistete Einsatzzeit verrechnen wir gemäss Preisliste oder Offerte.

Klaviertransport

6.5 Bitte nennen Sie uns Art, Modell und ungefähres Gewicht des Instruments. Das Stimmen ist nicht inbegriffen. Ein Klavier oder Flügel kann sich durch Transport und Klimawechsel verstimmen. Das ist normal und kein Transportschaden.

Möbelmontage

6.6 Wir bauen Möbel sorgfältig ab und wieder auf. Möbel, die nicht für mehrfachen Ab- und Aufbau gebaut sind (zum Beispiel einfache Spanplattenmöbel), können dabei Schaden nehmen. Darauf weisen wir Sie vorher hin. Entsteht ein Schaden trotz sorgfältiger Arbeit allein wegen der Bauart des Möbels, haften wir nicht.

Umzugsreinigung

6.7 Der Umfang der Reinigung richtet sich nach der Offerte. Die Räume müssen leer und zugänglich sein, Strom und Warmwasser müssen funktionieren. Nicht inbegriffen ist die Reinigung mit dem Hochdruckreiniger für Balkon und Terrasse.

6.8 Abnahmegarantie: Bemängelt die Verwaltung bei der Wohnungsabgabe etwas an der Reinigung, beheben wir Reinigungsmängel bei der Abnahme sofort und kostenlos (100 % Abnahmegarantie). Die Abnahmegarantie betrifft nur die Reinigung. Nicht darunter fallen Schäden, die nicht auf die Reinigung zurückgehen, etwa Schäden, die in der Wohnung hinterlassen wurden, sowie Abnützung und Reparaturen.

Räumung und Entsorgung

6.9 Sie bestätigen, dass Sie über die Gegenstände verfügen dürfen, zum Beispiel als Eigentümerin, Erbe oder mit Vollmacht. Bezeichnen Sie klar, was entsorgt wird und was bleibt. Entsorgte Gegenstände lassen sich nicht zurückholen. Finden wir Bargeld, Dokumente, Schmuck oder persönliche Erinnerungsstücke, geben wir sie Ihnen ab.

6.10 Wir entsorgen fachgerecht über offizielle Entsorgungs- und Recyclingstellen. Die Kosten richten sich nach Aufwand und den effektiven Gebühren oder nach der Offerte (Ziff. 4.6). Sonderabfall verrechnen wir separat. Verwertbare Gegenstände rechnen wir auf Anfrage an.

7. Lagerung

7.1 Für die Lagerung schliessen wir einen Lagervertrag nach Art. 482 ff. OR ab. Darin stehen Inventarliste, Lagerbeginn, Lagerort, Lagergeld und Mindestdauer. Diese regeln wir im Lagervertrag nach Absprache mit Ihnen.

7.2 Das Lagergeld beträgt CHF 10.– pro m³ und Monat. Die Fälligkeit regeln wir im Lagervertrag nach Absprache mit Ihnen. Ein- und Auslagerung verrechnen wir gemäss Offerte.

7.3 Die Kündigungsfrist und die Voranmeldung für die Auslagerung regeln wir im Lagervertrag nach Absprache mit Ihnen.

7.4 Nach Vereinbarung können Sie Ihr Lagergut während unserer Geschäftszeiten besichtigen. Stellen wir Veränderungen am Lagergut fest, melden wir sie Ihnen (Art. 483 OR).

7.5 Nicht eingelagert werden Gefahrgüter, verderbliche Waren, Pflanzen, Tiere, Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle und Gegenstände, deren Besitz verboten ist.

7.6 Versicherung des Lagerguts: Für unser Lager besteht eine Lagerhalterhaftpflichtversicherung bei der AXA (CHF 50’000). Im Übrigen gilt Ziff. 9.

7.7 Ist das Lagergeld nicht bezahlt, haben wir ein Retentionsrecht am Lagergut (Art. 485 OR). Wir verwerten Lagergut nur auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg.

8. Fahrzeugvermietung

8.1 Für die Miete eines Fahrzeugs schliessen wir einen Mietvertrag mit Übergabeprotokoll ab. Diese AGB ergänzen ihn.

8.2 Fahren dürfen nur die Personen, die im Mietvertrag stehen. Sie müssen einen gültigen Führerausweis der Kategorie B besitzen. Bei der Übernahme zeigen Sie einen amtlichen Ausweis und den Führerausweis vor.

8.3 Der Mietpreis richtet sich nach der Offerte: CHF 140.– pro halben Tag, CHF 230.– pro Tag. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben.

8.4 Das Fahrzeug darf nicht weitervermietet und nicht für Rennen, Fahrschulzwecke oder zum Abschleppen eingesetzt werden. Gefahrgut darf nicht transportiert werden. Sie sichern die Ladung vorschriftsgemäss und beachten Höhe, Breite und Nutzlast des Fahrzeugs. Für Ihre eigene Ladung haften wir nicht, ausser bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

8.5 Sie geben das Fahrzeug pünktlich, besenrein und im übernommenen Zustand zurück. Bei verspäteter Rückgabe verrechnen wir die Miete doppelt. Verkehrsbussen und Gebühren während der Mietdauer tragen Sie.

8.6 Unfälle, Schäden und Pannen melden Sie uns sofort. Bei Unfällen mit Personenschaden oder ohne Einigung mit der Gegenpartei ziehen Sie die Polizei bei. Bei einem Schaden, den Sie verschuldet haben, tragen Sie den Selbstbehalt von CHF 1’000.– pro Schadenfall. Bei grober Fahrlässigkeit, zum Beispiel beim Fahren in angetrunkenem Zustand, oder bei Verletzung dieser Bedingungen tragen Sie die Kosten, welche die Versicherung nicht übernimmt oder von uns zurückfordert.

9. Haftung und Versicherung

9.1 Beim Transport haften wir für Verlust und Beschädigung des Umzugsguts von der Übernahme bis zur Ablieferung (Art. 447 ff. OR). Ausgenommen sind Schäden, die nachweislich entstanden sind durch Ihr Verschulden oder Ihre Weisung, durch die Beschaffenheit des Gutes selbst oder durch Umstände, die wir trotz aller Sorgfalt nicht verhindern konnten, zum Beispiel höhere Gewalt oder ein Unfall, den Dritte verursacht haben. Bei den übrigen Leistungen (zum Beispiel Reinigung, Montage, Räumung, Arbeiten in Gebäuden) haften wir für Schäden, die wir verschulden.

9.2 Wir ersetzen die Kosten der Reparatur oder, wenn sich eine Reparatur nicht lohnt, den Zeitwert des Gegenstands. Massgebend ist der tiefere Betrag. Das gilt nicht bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

Haftung im Rahmen der Versicherung

9.3 Für Schäden haften wir im Rahmen unserer Versicherungen: Betriebshaftpflicht bei der Zurich bis CHF 5 Mio. pro Ereignis, Transportversicherung (Verkehrshaftungen) bei der AXA bis CHF 50’000 pro Transport bzw. Schadenereignis. Bei Absicht und grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt (Art. 100 Abs. 1 OR).

9.4 Bei Kartons und Behältern, die Sie selbst gepackt haben, haften wir für Schäden am Inhalt, wenn der Schaden auf unsere Behandlung zurückgeht (zum Beispiel Sturz oder Quetschung) und nicht auf ungeeignete Verpackung (Art. 442 OR).

9.5 Bitte sichern Sie Ihre Daten vor dem Umzug. Für Datenverlust auf Computern und anderen Geräten haften wir nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit.

9.6 Passt ein Gegenstand wegen seiner Grösse oder seines Gewichts nicht durch Treppenhaus, Türen oder Fenster und haben wir Sie vorher darauf hingewiesen, tragen Sie das Risiko für Schäden an diesem Gegenstand und am Gebäude, wenn Sie trotzdem auf der Ausführung bestehen. Das gilt nicht bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

9.7 Für Wertgegenstände, die Sie uns nicht gemeldet haben, gilt Ziff. 5.4.

9.8 Versicherung: Für Schäden aus unserer Tätigkeit sind wir versichert: durch eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der Zurich (Versicherungssumme CHF 5 Mio. pro Ereignis) und eine Transportversicherung (Verkehrshaftungen) bei der AXA (CHF 50’000 pro Transport bzw. Schadenereignis). Ihr Umzugsgut ist während des Transports über diese Transportversicherung versichert; eine zusätzliche Versicherung bieten wir nicht an. Es gelten die Regeln dieser Ziff. 9.

9.9 Partnerfirmen und Hilfspersonen, die wir beiziehen, sind Teil unserer Haftung (Ziff. 3.3).

10. Schadenmeldung und Fristen

10.1 Prüfen Sie das Umzugsgut bei der Ablieferung. Sichtbare Schäden und fehlende Gegenstände halten Sie sofort auf dem Arbeitsrapport fest und lassen sie von unserer Teamleitung bestätigen. Nehmen Sie das Gut ohne Vorbehalt an und bezahlen Sie den Transport, erlöschen Ansprüche für sichtbare Schäden, ausser bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit (Art. 452 Abs. 1 OR).

10.2 Schäden, die nicht sofort erkennbar sind, melden Sie uns schriftlich (E-Mail genügt) sofort nach der Entdeckung, spätestens aber 8 Tage nach der Ablieferung (Art. 452 Abs. 2 und 3 OR). Fotos helfen uns, den Schaden rasch zu bearbeiten.

10.3 Schäden an Gebäuden, Böden, Wänden oder Liften melden Sie uns bitte möglichst noch vor Ort, damit wir sie gemeinsam aufnehmen können.

10.4 Bewahren Sie beschädigte Gegenstände auf, bis wir sie gesehen haben. Wir dürfen die Reparatur durch eine Fachperson veranlassen.

10.5 Mängel an der Umzugsreinigung melden Sie spätestens bei der Wohnungsabgabe. Es gelten die Bedingungen der Abnahmegarantie (Ziff. 6.8).

10.6 Ansprüche aus dem Transport verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung (Art. 454 OR), ausser bei Arglist oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Fristen.

11. Verschiebung und Annullierung

11.1 Verschiebungen und Annullierungen teilen Sie uns schriftlich mit (E-Mail genügt). Massgebend ist der Eingang bei uns. Ihr Recht, den Auftrag jederzeit zu widerrufen (Art. 404 OR), bleibt bestehen.

11.2 Kosten:

  • Wir verrechnen den Aufwand, der uns bis zur Annullierung tatsächlich entstanden ist, und den Schaden, der uns entsteht, weil wir den Termin so kurzfristig nicht mehr vergeben können: bei Rücktritt vom geplanten Umzug 30 % des offerierten Betrags, bei Rücktritt innerhalb von 48 Stunden vor dem Einsatz 80 % des offerierten Betrags.
  • Bereits angefallene Kosten wie Bewilligungen, Mietgeräte oder bestelltes Material verrechnen wir zusätzlich.
  • Sie können jederzeit nachweisen, dass uns kein oder ein geringerer Aufwand oder Schaden entstanden ist. Dann zahlen Sie nur diesen.

11.3 Müssen wir einen Termin absagen, zum Beispiel wegen Krankheit oder Ausfall eines Fahrzeugs, informieren wir Sie sofort, suchen eine Ersatzlösung und erstatten Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurück. Für Ihre Kosten haften wir nach dem Gesetz.

11.4 Möchten Sie einen Transport ändern, der schon unterwegs ist, setzen wir das nach Möglichkeit um und verrechnen den Mehraufwand.

11.5 Ihr Widerrufsrecht nach Ziff. 2.6 bleibt vorbehalten. Für Lagerung und Fahrzeugmiete gelten die Ziff. 7 und 8.

12. Zahlung

12.1 Sie können bar oder auf Rechnung bezahlen.

12.2 Privatkunden: Bezahlt wird nach dem Umzug. Eine Anzahlung verlangen wir nicht.

12.3 Geschäftskunden: Rechnung zahlbar innert 14 Tagen netto.

12.4 Bei Transporten ins Ausland ist der Preis im Voraus zu bezahlen.

12.5 Bezahlen Sie nicht fristgerecht, schicken wir eine Mahnung. Ab Verzug schulden Sie einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR). Die erste Mahnung ist kostenlos, ab der zweiten Mahnung verrechnen wir CHF 50.–.

12.6 Ist der Transportpreis nicht bezahlt, dürfen wir das Umzugsgut im Umfang der offenen Forderung zurückbehalten oder hinterlegen (Art. 444, 445 und 451 OR). Wir wählen dabei das mildeste Mittel und verwerten Umzugsgut nur auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg.

13. Umzugsmaterial

13.1 Umzugskartons, Kleiderboxen und weiteres Material können Sie kaufen oder mieten. Es gelten die Preise gemäss Preisliste oder Offerte. Lieferung und Rückgabe von Material kosten pauschal CHF 100.–.

13.2 Gekauftes Material gehört Ihnen mit der Übergabe. Unbenutzte gekaufte Kartons nehmen wir kostenlos zurück.

13.3 Gemietetes Material geben Sie nach 2 bis 3 Wochen sauber, trocken und unbeschädigt zurück. Nicht zurückgegebenes oder unbrauchbar gewordenes Material verrechnen wir zum Kaufpreis gemäss Preisliste. Normale Gebrauchsspuren gelten nicht als Beschädigung.

14. Datenschutz

Wir bearbeiten Ihre Personendaten nach dem Schweizer Datenschutzgesetz, um Offerten zu erstellen, Aufträge auszuführen und abzurechnen. Wir geben Daten nur weiter, soweit es für den Auftrag nötig ist, zum Beispiel an beigezogene Partnerfirmen, an Behörden für Bewilligungen oder an Versicherungen im Schadenfall. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter alpner-umzug.ch/datenschutz/.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Wir können diese AGB ändern. Die neue Fassung gilt für Verträge, die nach ihrer Veröffentlichung abgeschlossen werden. Bei laufenden Lager- und Mietverträgen teilen wir Ihnen Änderungen rechtzeitig vorher mit. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie den Vertrag auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen.

15.2 Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

15.3 Es gilt Schweizer Recht.

15.4 Gerichtsstand:

  • Privatkunden können an ihrem eigenen Wohnsitz oder am Sitz von Alpner Umzug klagen. Wir können Privatkunden nur an ihrem Wohnsitz einklagen (Art. 32 und 35 ZPO).
  • Geschäftskunden: Gerichtsstand ist der Sitz von Alpner Umzug in Rupperswil (Bezirk Lenzburg, Kanton Aargau).

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben in jedem Fall vorbehalten.

15.5 Haben Sie ein Anliegen oder eine Beanstandung, melden Sie sich zuerst bei uns: Telefon 062 559 99 39 oder info@alpner-umzug.ch. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen eine Lösung.

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