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Umzug melden Aargau: so funktioniert eUmzug

Umzug melden Aargau in Kürze: Innert 14 Tagen nach dem Einzug muss Ihre Meldung bei der Einwohnerkontrolle sein, auch wenn Sie nur innerhalb der Gemeinde zügeln. Online erledigen Sie Ab- und Anmeldung in einem Durchgang über eUmzug, und die Anmeldung selbst ist gratis. Den Zügeltag übernimmt Alpner Umzug mit einem Team Ihrer Wahl zu dessen Stundenansatz.

Von Fakhir Mohammed, Inhaber von Alpner Umzug · aktualisiert am 4. November 2026

  • Parkbewilligung für den Zügeltag auf Wunsch von uns beantragt
  • Besichtigung gratis, vor Ort oder per Video
  • Stundenansatz je Team schon vor der Offerte sichtbar
Umzug melden Aargau: Gemütliches Wohnzimmer mit Sofa

Umzug melden Aargau: die Regeln auf einen Blick

Den Rahmen setzt der Bund: Nach Art. 11 des Registerharmonisierungsgesetzes sorgen die Kantone dafür, dass jede Person ihren Umzug binnen 14 Tagen der Einwohnerkontrolle mitteilt. Wie das im Aargau abläuft, steht im Register- und Meldegesetz (RMG, SAR 122.200) und in der Register- und Meldeverordnung (RMV, SAR 122.212).

Punkt Regel im Aargau
Frist 14 Tage ab dem Umzugsdatum (§ 14 Abs. 1 RMG)
Zuständig Einwohnerkontrolle bzw. Einwohnerdienste der Gemeinde
Umzug in derselben Gemeinde ebenfalls meldepflichtig, sogar innerhalb des gleichen Hauses (§ 7 Abs. 2 RMG)
Online eUmzug für Wegzug, Zuzug und Wohnungswechsel im Ort
Kosten Anmeldung unentgeltlich (§ 25 Abs. 2 RMG); Hauptwohnsitzbescheinigung oder Heimatausweis je 20 Franken (§ 23 RMV)
Wegzug ins Ausland persönlich abmelden, und zwar mindestens 14 Tage vor der Abreise (§ 14 Abs. 2 RMG)
Keine Meldung Busse bis 2000 Franken, wenn Sie trotz Aufforderung nicht melden (§ 26 RMG)

Die Meldung bei der Gemeinde reicht weiter, als viele denken: Sie gilt zugleich gegenüber allen Ämtern, die am kantonalen Einwohnerregister hängen (§ 7 Abs. 3 RMG). So erfährt zum Beispiel das Strassenverkehrsamt Ihre neue Adresse für den Führerausweis. Zudem melden Vermieter und Verwaltungen der Gemeinde, wer ein- und auszieht (§ 10 RMG); ein vergessener Wohnungswechsel fällt also auf.

So melden Sie den Umzug über eUmzug

Im Aargau führt der Weg über ag.eumzug.swiss. Der Dienst ist freiwillig, kostet nicht mehr als der Schalter und braucht laut eUmzug rund zehn Minuten.

  1. Kanton Aargau wählen und angeben, ob Sie die Gemeinde wechseln oder im gleichen Ort umziehen.
  2. Personalien genau so eintippen, wie sie im Register stehen. eUmzug erkennt Sie an Vornamen, Namen, Geburtsdatum, AHV-Nummer und bisheriger Adresse; weicht die Schreibweise ab, scheitert die Identifikation.
  3. Wegzugs- und Zuzugsdatum eintragen. Zwischen beiden muss mindestens ein Tag liegen, denn niemand darf gleichzeitig in zwei Gemeinden angemeldet sein.
  4. Neue Adresse und Wohnung wählen, dann Mietvertrag oder Wohnungsausweis hochladen. Einen Scanner brauchen Sie nicht: Ein scharfes Handyfoto genügt, jeweils von Vorder- und Rückseite.
  5. Telefonnummer und E-Mail angeben: Darüber meldet sich die Gemeinde, falls etwas unklar ist.
  6. Allfällige Gebühren mit MasterCard, VISA oder PostFinance Card begleichen und die Meldung absenden.

Das legen Sie vor dem Start bereit

  • AHV-Nummer mit 13 Stellen (sie steht auch auf der Krankenversicherungskarte)
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung
  • Krankenversicherungskarten aller Personen, die mitkommen (nur beim Gemeindewechsel)
  • Kreditkarte für allfällige Gebühren
  • mit ausländischer Staatsangehörigkeit zusätzlich: Reisedokument, Ausländerausweis, Geburtsurkunde mit den Namen der Eltern und, wer verheiratet oder geschieden ist, die Heirats- bzw. Scheidungsurkunde

Volljährige Kinder, die mitziehen, erfassen eine eigene Meldung. Fehlt eine der beiden Gemeinden bei eUmzug, zeigt das System dies an; dann gelten deren Vorgaben.

Wann Sie persönlich zur Gemeinde müssen

eUmzug deckt nicht jeden Fall ab. Am Schalter der Einwohnerkontrolle melden sich im Aargau:

  • Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter, für An- und Abmeldung
  • wer ins Ausland zieht oder als Auslandschweizerin bzw. Auslandschweizer zurückkehrt
  • ausländische Staatsangehörige, die neu in die Schweiz kommen
  • beim Gemeindewechsel alle ausländischen Staatsangehörigen ausser EU/EFTA-Bürgern mit Ausweis B oder C (innerhalb der Gemeinde steht eUmzug allen offen, ausser mit Ausweis N oder S)
  • Personen mit Auskunfts-, Adress- oder Schriftensperre

Schweizerinnen und Schweizer ab 18 hinterlegen dabei den Heimatschein, Wochenaufenthalter den Heimatausweis (§ 3 RMV). Alles Weitere listen die Gemeinden online auf: Lenzburg will zusätzlich Miet- oder Kaufvertrag, Krankenkassenkarte und, falls vorhanden, das Familienbüchlein sehen. In Aarau bringen ausländische Staatsangehörige aus einem anderen Kanton unter anderem Pass, Ausländerausweis, Mietvertrag, Geburtsurkunde und Abmeldebestätigung mit. Bremgarten nimmt Abmeldungen frühestens einen Monat vor dem Wegzug und kostenlos entgegen; wer von dort ins Ausland zieht, meldet sich spätestens vier Wochen vorher persönlich ab.

Wochenaufenthalt, Ausländerausweis und Kantonswechsel

Wochenaufenthalt

Wer unter der Woche zum Arbeiten oder für die Ausbildung in einer anderen Gemeinde lebt, hat dort einen Nebenwohnsitz. Das RMG spricht davon, sobald jemand zu einem bestimmten Zweck drei Monate am Stück oder drei Monate innerhalb eines Jahres anwesend ist (§ 3). Den Heimatausweis dafür stellt die Einwohnerkontrolle Ihres Hauptwohnsitzes aus (§ 16 Abs. 4 RMG). Er kostet 20 Franken und gilt für die voraussichtliche Dauer des Wochenaufenthalts, höchstens fünf Jahre (§§ 8 und 23 RMV). Am neuen Ort melden Sie sich damit persönlich an, denn eUmzug nimmt keine Wochenaufenthalte entgegen.

Mit Ausländerausweis

Drittstaatsangehörige mit Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung (Ausweis L oder B) beantragen vor einem Wechsel in einen anderen Kanton eine Bewilligung des neuen Kantons (Art. 37 AIG). Einen Anspruch auf den Kantonswechsel haben Personen mit Ausweis B, wenn sie nicht arbeitslos sind und keine Widerrufsgründe vorliegen, mit Ausweis C, wenn keine Widerrufsgründe vorliegen. Bleiben Sie im Aargau und wechseln nur die Gemeinde, entfällt diese Bewilligung, denn innerhalb des bewilligenden Kantons ist der Wohnort frei wählbar (Art. 36 AIG). Die Meldepflicht bei der Gemeinde bleibt.

Wechsel in einen anderen Kanton

  • Steuern: Der Kanton, in dem Sie am Ende der Steuerperiode wohnen, besteuert Sie für das ganze Jahr (Art. 4b StHG). Innerhalb des Aargaus gilt dasselbe für die Gemeinde: Massgebend ist der Wohnort am 31. Dezember.
  • Krankenkasse: Die Prämie richtet sich nach Ihrem Wohnort (Art. 61 Abs. 2 KVG). Teilen Sie der Kasse die neue Adresse deshalb selbst mit.
  • Mehr dazu: Umzug innerhalb der Schweiz und, für den häufigen Weg über die Kantonsgrenze, Umzug Zürich–Aargau. Wie die Nachbarn die Meldung regeln, zeigen Umzug melden Zürich und Umzug melden Luzern.

Fahrzeug, Führerausweis und Hund ummelden

Umzug innerhalb des Aargaus: Zuerst melden Sie sich bei der Gemeinde. Für den Führerausweis im Kreditkartenformat genügt das, denn das Strassenverkehrsamt erhält die Adresse automatisch. Den Fahrzeugausweis schicken Sie im Original an das Strassenverkehrsamt (Postfach, 5001 Aarau). Der neue Ausweis kommt laut Kanton in drei bis vier Arbeitstagen, und Ihre Kontrollschilder behalten Sie. Wer noch den alten blauen Führerausweis hat, muss ihn umtauschen; das kostet 25 Franken.

Zuzug aus einem anderen Kanton: Innert 14 Tagen melden Sie das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt Aargau an, mit dem Formular zur Immatrikulation, dem bisherigen Fahrzeugausweis und einem neuen Versicherungsnachweis. Die alten Schilder tauschen Sie gegen Aargauer Nummern.

Hund: Eine Adressänderung melden Hundehalter innert zehn Tagen der Wohnsitzgemeinde, mit einer Kopie des Hundeausweises (§ 7 Hundegesetz, § 5 Hundeverordnung). Die Hundetaxe beträgt im ganzen Kanton 120 Franken pro Jahr, Stichtag ist der 30. April. Für Rassetypen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial braucht es eine kantonale Berechtigung; eine aus einem anderen Kanton wird anerkannt, wenn sie gleichwertig schützt (§§ 10 und 15 Hundegesetz).

Checkliste: Umzug melden im Aargau

Zeitpunkt Meldung Stelle Erledigt
vor dem Wechsel Bewilligung Kantonswechsel (Ausweis L oder B, Drittstaaten) neuer Kanton ☐
14 Tage vor Ausreise Abmeldung ins Ausland, persönlich alte Gemeinde ☐
4 Werktage vorher Nachsendeauftrag Post ☐
bis 10 Tage danach neue Adresse des Hundes Wohnsitzgemeinde ☐
bis 14 Tage danach Ab- und Anmeldung bzw. Adressänderung eUmzug oder Schalter ☐
bis 14 Tage danach Fahrzeugausweis, bei Zuzug Immatrikulation Strassenverkehrsamt ☐
bis 14 Tage danach neue Wohnadresse (Militärdienstpflichtige) Kreiskommando des Wohnkantons ☐
sobald bekannt Adresse für Prämie und Police Krankenkasse, Versicherungen ☐
sobald bekannt Lohn, Konto, Abos Arbeitgeber, Bank, Anbieter ☐

Wer sonst noch Ihre neue Adresse braucht, zählt der Ratgeber Adressänderung Schweiz auf; den Ablauf vom Kündigen bis zur Wohnungsabgabe ordnet die Umzug Checkliste.

Was der Umzug selbst kostet

Die Anmeldung ist gratis, das Zügeln nicht. Bei Alpner Umzug hängt der Preis von Team und Zeit ab: Wie viele Leute und Fahrzeuge kommen, entscheiden Sie, und den Stundenansatz dieses Teams kennen Sie im Voraus. Ein Duo mit einem Lieferwagen kostet zum Beispiel CHF 180.– pro Stunde, ein Dreierteam mit einem Fahrzeug CHF 220.–. Welches Team zu Ihrem Haushalt passt und wie viele Stunden realistisch sind, klären wir bei der Gratis-Besichtigung vor Ort oder per Video; die schriftliche Offerte folgt im Anschluss.

Anders die Endreinigung der alten Wohnung: Dafür gilt ein Festpreis, der sich nach der Zimmerzahl richtet; für eine 3,5-Zimmer-Wohnung sind es zum Beispiel CHF 890.–. Einzelheiten stehen unter Umzugsreinigung Aargau.

1 Mitarbeiter

1 Lieferwagen

CHF 130.–pro Stunde, ganzes Team
  • 1 Lieferwagen bis 3,5 Tonnen
  • Schutzmaterial inbegriffen
  • Abrechnung pro halbe Stunde

2 Mitarbeiter

1 Lieferwagen

CHF 180.–pro Stunde, ganzes Team
  • 1 Lieferwagen bis 3,5 Tonnen
  • Schutzmaterial inbegriffen
  • Abrechnung pro halbe Stunde

3 Mitarbeiter

1 Lieferwagen

CHF 220.–pro Stunde, ganzes Team
  • 1 Lieferwagen bis 3,5 Tonnen
  • Schutzmaterial inbegriffen
  • Abrechnung pro halbe Stunde

4 Mitarbeiter

2 Lieferwagen

CHF 320.–pro Stunde, ganzes Team
  • 2 Lieferwagen bis 3,5 Tonnen
  • Schutzmaterial inbegriffen
  • Abrechnung pro halbe Stunde

Stundenansatz für das ganze Team inklusive Lieferwagen (bis 3,5 Tonnen). Wie viele Stunden Ihr Auftrag braucht, besprechen wir bei der kostenlosen Besichtigung.

Die Parkbewilligung für den Zügeltag holen wir auf Wunsch für Sie ein; wie das abläuft, erklärt Halteverbot beim Umzug. Ihre Anfrage senden Sie über die Umzug Offerte, unser Angebot im ganzen Kanton zeigt Umzugsfirma Aargau.

Häufige Fragen zum Umzug melden im Aargau

Kann ich meinen Umzug im Aargau online melden?

Ja, das Gesetz verpflichtet jede Aargauer Gemeinde, Umzugsmeldungen elektronisch anzunehmen (§ 7a RMG), und der Kanton nutzt dafür eUmzug. Sie müssen volljährig sein; bei einem Kantonswechsel muss auch die Gemeinde im anderen Kanton angeschlossen sein. Für Wochenaufenthalt, Ausland und einen Teil der ausländischen Staatsangehörigen bleibt der Schalter.

Bis wann muss ich mich am neuen Wohnort anmelden?

Spätestens 14 Tage nach dem Umzug, so verlangt es § 14 RMG im Einklang mit dem Bundesrecht. Nur wer ins Ausland zieht, muss früher handeln und sich mindestens 14 Tage vor der Abreise abmelden. Vor dem Umzug geht die Meldung je nach Gemeinde ebenfalls, Bremgarten etwa nimmt Abmeldungen einen Monat im Voraus an.

Muss ich mich bei der alten Gemeinde separat abmelden?

Nicht, wenn Sie eUmzug nutzen: Die Meldung geht an beide Gemeinden zugleich. Am Schalter melden Sie sich zuerst am alten Ort ab und legen die Bestätigung danach am neuen Ort vor.

Muss ich auch melden, wenn ich im gleichen Haus umziehe?

Ja, auch ein Wohnungswechsel im selben Gebäude oder Ort fällt unter die Meldepflicht, mit derselben Frist von 14 Tagen (§ 7 Abs. 2 RMG). In eUmzug wählen Sie dafür den Umzug innerhalb der Gemeinde.

Was muss ich bei einem Umzug alles melden?

Gesetzlich verlangt ist zuerst die Meldung bei der Gemeinde. Dazu kommen je nach Lage der Fahrzeugausweis beim Strassenverkehrsamt, die neue Adresse des Hundes, die Sie innert zehn Tagen ebenfalls der Gemeinde angeben, und für Militärdienstpflichtige die Meldung ans Kreiskommando des Wohnkantons innert 14 Tagen (Art. 27 MG, Art. 41 VMDP). Ohne gesetzliche Pflicht, aber im eigenen Interesse: Post, Krankenkasse, Versicherungen, Bank, Arbeitgeber, Strom- und Internetanbieter.

Was muss ich bei einem Kantonswechsel beachten?

Neben der Ab- und Anmeldung bei den Gemeinden braucht Ihr Auto binnen 14 Tagen eine Immatrikulation und Schilder im neuen Kanton. Steuern zahlen Sie für das ganze Jahr dort, wo Sie am Jahresende wohnen, und die Krankenkassenprämie passt sich dem neuen Wohnort an. Mit Ausweis L oder B aus einem Drittstaat braucht es zudem vorher eine Bewilligung des neuen Kantons.

Wie melde ich meinen Umzug bei der Post an?

Mit einem Nachsendeauftrag, den Sie online auf post.ch oder mit gültigem Ausweis in einer Filiale erteilen, idealerweise vier Werktage vor dem Zügeltag. Sechs Monate Nachsendung innerhalb der Schweiz kosten laut Post online 35 Franken, am Schalter 47 Franken.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Melden Sie sich so rasch wie möglich nach. Erst wer trotz Aufforderung der Gemeinde nicht meldet, riskiert eine Busse von bis zu 2000 Franken, die der Gemeinderat ausspricht.

Kostenlos und unverbindlich

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Sagen Sie uns, wann und wohin Sie zügeln. Sie erhalten eine kostenlose und unverbindliche Offerte. Telefonisch erreichen Sie uns Mo–Fr 8–12 und 13–18 Uhr, Sa 8–12 Uhr.

Alpner Umzug, Bruggerstrasse 28, 5102 Rupperswil

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