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Adressänderung Schweiz: alle Stellen mit Fristen

Adressänderung Schweiz: Für alle vorgeschrieben ist die Meldung bei der Gemeinde innert 14 Tagen, online oft über eUmzugCH. Briefe leitet die Post nur mit einem bezahlten Nachsendeauftrag weiter. Krankenkasse, Bank, Versicherungen und Arbeitgeber informieren Sie selbst oder über die Gratis-Mitteilung der Post, die Serafe erhält die Daten von der Gemeinde. Den Transport übernimmt Alpner Umzug zum Stundenansatz des gewählten Teams.

Von Fakhir Mohammed, Inhaber von Alpner Umzug · aktualisiert am 4. November 2026

  • Besichtigung kostenlos, in der Wohnung oder per Video
  • Zügeltermin nach Absprache, auch samstags oder abends
  • Kartons und Kleiderboxen zum Kaufen oder Mieten, auf Wunsch geliefert
Adressänderung Schweiz: Umzugskarton in der Hand

Adressänderung Schweiz: wer es wissen muss

Nur wenige Stellen verlangen die neue Adresse von Gesetzes wegen. Bei den übrigen sorgen Sie selbst dafür, dass Rechnungen, Policen und Karten richtig ankommen.

Stelle Art der Meldung Frist Grundlage
Einwohnerkontrolle Pflicht 14 Tage nach dem Umzug Art. 11 RHG
Strassenverkehrsamt Pflicht für Führer- und Fahrzeugausweis 14 Tage Art. 26 und 74 VZV
Kreiskommando Pflicht für Militärdienstpflichtige 14 Tage Art. 27 MG, Art. 41 VMDP
Stelle für Hunde am neuen Wohnort Pflicht für Hundehalter 10 Tage Art. 17d TSV
Krankenkasse nötig, weil die Prämie vom Wohnort abhängt keine feste Frist, rasch melden Art. 61 KVG
Post freiwillig, Nachsendung kostenpflichtig 4 Werktage vorher Angebot der Post
Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Abos freiwillig, aber dringend empfohlen vor dem Zügeltag Vertrag
Serafe keine eigene Meldung – Art. 69 RTVG

Gemeinde: Ab- und Anmeldung innert 14 Tagen

Das Bundesrecht verpflichtet die Kantone, dafür zu sorgen, dass sich jede Person innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug bei der Einwohnerkontrolle meldet (Art. 11 RHG). Ablauf, Unterlagen und Gebühren legen Kanton und Gemeinde fest. Auch wer nur innerhalb des Ortes zügelt, meldet die neue Adresse; im Aargau steht das sogar für einen Wechsel im selben Gebäude im Gesetz. Details je Kanton finden Sie unter Umzug melden Aargau, Zürich, Bern, Luzern und Basel.

Online über eUmzugCH

Über eumzug.swiss erfassen Sie Wegzug und Zuzug in einem Durchgang. Der Dienst ist freiwillig und kostet nicht mehr als der Schalter. Bereit halten: die 13-stellige AHV-Nummer (auch auf der Krankenversicherungskarte), je nach Kanton den Mietvertrag und eine Karte oder Twint für allfällige Gebühren. Ob beide Gemeinden angeschlossen sind, zeigt eUmzugCH während der Eingabe.

Den Dienst nutzen nur volljährige, handlungsfähige Personen; volljährige Kinder erfassen ihre eigene Meldung. Ausgeschlossen sind Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter, wer ins Ausland zieht oder als Auslandschweizer zurückkehrt, neu zuziehende ausländische Staatsangehörige, Drittstaatsangehörige beim Kantonswechsel sowie Personen mit Auskunfts-, Adress- oder Schriftensperre. Sie melden sich am Schalter oder nach den Vorgaben der Gemeinde.

Steuern

Für die Kantons- und Gemeindesteuern zählt der Wohnsitz am Ende der Steuerperiode (Art. 4b StHG): Wer am 20. Dezember von Zürich nach Aarau zieht, versteuert das ganze Jahr im Aargau.

Post: Nachsendeauftrag, Preise und Bedingungen

eUmzugCH dient laut Betreiber nur der Meldepflicht bei der Gemeinde. Die Post informieren Sie separat, mit drei Varianten:

  1. Nur Umzug melden (gratis): Die Post stellt ein Jahr lang nichts mehr an die alte Adresse zu. Briefe gehen mit dem Vermerk «Abgereist ohne Adressangabe» an den Absender zurück.
  2. Umzugsmitteilung an Firmen (gratis): Die Post benachrichtigt Partnerfirmen wie Versicherungen, Banken oder Krankenkassen, die Sie auswählen. Alle anderen informieren Sie selbst.
  3. Nachsendung (kostenpflichtig): Briefe und Pakete kommen an die neue Adresse.
Nachsendung online in der Filiale
Schweiz und Liechtenstein, 6 Monate 35 Franken 47 Franken
Schweiz und Liechtenstein, 12 Monate 45 Franken 57 Franken
Schweiz und Liechtenstein, 18 Monate 55 Franken 67 Franken
Ausland, 12 Monate, nur Briefe 90 Franken 102 Franken

Zuschläge laut Post: 8 Franken für jedes nachgesandte Paket, pauschal 15 Franken für eine zusätzliche Person oder Firma, 10 Franken für einen Eilauftrag bis 23 Uhr am Vorabend (Preise inklusive MWST, Stand Oktober 2026).

Darauf achten

  • Auftrag ab 18 Jahren, online mit Login auf post.ch oder in der Filiale mit Ausweis.
  • Ideal sind vier Werktage Vorlauf; umgeleitete Sendungen brauchen einen Arbeitstag länger.
  • Nicht weitergeleitet werden etwa PromoPost, Gratiszeitungen und Sendungen anderer Zustellfirmen, Betreibungsurkunden nur innerhalb des Betreibungskreises.

Krankenkasse, Versicherungen und Bank

Krankenkasse

Die Prämie der Grundversicherung richtet sich nach dem Wohnort (Art. 61 Abs. 2 KVG). Elf Kantone, darunter Zürich, Bern und Luzern, sind zudem in zwei oder drei Prämienregionen eingeteilt; der Aargau bildet eine einzige Region. Ein Umzug kann Ihre Prämie deshalb auch ohne Kantonswechsel verändern. Ist Ihre Kasse am neuen Wohnort nicht tätig, endet das Versicherungsverhältnis mit der Verlegung des Wohnorts (Art. 7 Abs. 3 KVG). Schliessen Sie rechtzeitig bei einer anderen Kasse ab: Die bisherige entlässt Sie erst, wenn die neue den lückenlosen Schutz bestätigt hat (Art. 7 Abs. 5 KVG). Prämienverbilligung gewährt der Wohnkanton (Art. 65 KVG), nach einem Kantonswechsel klären Sie den Anspruch also neu.

Versicherungen

  • Hausrat: Adresse melden und die Versicherungssumme an die neue Einrichtung anpassen. Ist sie zu tief, ersetzt die Versicherung einen Schaden nur anteilig, sofern nichts anderes vereinbart ist (Art. 51a Abs. 2 VVG). Wie Ihr Hab und Gut während des Zügelns geschützt ist, erklärt der Ratgeber Umzugsversicherung.
  • Auto und Motorrad: Vor einem Kantonswechsel den neuen Versicherungsnachweis bestellen.

Bank

Die Adresse ändern Sie meist im E-Banking. Denken Sie auch an Kreditkarten anderer Herausgeber, an Säule 3a und Freizügigkeitskonto sowie an den Dauerauftrag für die alte Miete, der sonst weiterläuft.

Strassenverkehrsamt, Serafe, Militär und Hund

Führerausweis und Fahrzeug

Mit Führerausweis teilen Sie die neue Adresse innert 14 Tagen der zuständigen Behörde am neuen Wohnsitz mit (Art. 26 Abs. 2 VZV). Für den Fahrzeugausweis gilt dieselbe Frist (Art. 74 Abs. 5 VZV). Innerhalb des Kantons behalten Sie die Kontrollschilder. Im Aargau genügt für den Führerausweis im Kreditkartenformat die Meldung bei der Gemeinde, den Fahrzeugausweis senden Sie im Original ein. Beim Kantonswechsel melden Sie das Fahrzeug innert 14 Tagen beim Strassenverkehrsamt des neuen Kantons an: mit dem Formular «Anmeldung zur Immatrikulation», dem bisherigen Fahrzeugausweis und dem neuen Versicherungsnachweis. Manche Kantone verlangen zusätzlich eine Wohnsitzbestätigung, und Sie erhalten neue Schilder.

Serafe

Massgebend für die Abgabe ist die Haushaltsbildung im Einwohnerregister (Art. 69 Abs. 2 RTVG). Die Abgabepflicht eines neuen Haushalts beginnt am ersten Tag des Folgemonats (Art. 69 Abs. 1 RTVG). Eine eigene Meldung an die Serafe braucht es nicht; Fehler auf der Rechnung korrigiert die Einwohnerkontrolle. 2026 kostet die Abgabe 335 Franken pro Privathaushalt, ab 1. Januar 2027 sind es 312 Franken.

Militär und Hund

Militärdienstpflichtige, auch Stellungspflichtige, melden Wohn- und Postadresse, E-Mail und Handynummer unaufgefordert dem Kreiskommando ihres Wohnsitzkantons (Art. 27 MG), und zwar innert 14 Tagen (Art. 41 VMDP). Hundehalterinnen und Hundehalter melden die Adressänderung innert zehn Tagen der Stelle, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist (Art. 17d Abs. 3 TSV).

Arbeitgeber, Schule und Abos

Ihr Arbeitgeber braucht die neue Adresse für Lohnabrechnung und Lohnausweis. Besonders wichtig ist sie, wenn Ihr Lohn der Quellensteuer unterliegt: Diese richtet sich nach dem Kanton, in dem Sie wohnen, wenn der Lohn fällig wird (Art. 107 Abs. 1 lit. a DBG). Melden Sie den Umzug deshalb vor dem nächsten Lohnlauf.

Schulpflichtige Kinder melden Sie bei der Schulverwaltung der neuen Gemeinde an, die bisherige Schule informieren Sie über den Austritt. Tipps für Familien: Umzug mit Kindern.

Verträge und Abos

  • Strom: Zählerstand am Zügeltag notieren und dem Werk melden
  • Internet, TV und Handy: Umzug des Anschlusses früh bestellen
  • Zeitungen, SwissPass, Fitnesscenter, Vereine und Online-Shops
  • Ärztinnen, Zahnarzt und Tierarzt

Umzug in die Schweiz: Anmeldung, Krankenkasse, Zoll

Ausländische Staatsangehörige, die eine Bewilligung brauchen, melden sich vor Ablauf des bewilligungsfreien Aufenthalts oder vor dem ersten Arbeitstag bei der Behörde am Wohnort an (Art. 12 Abs. 1 AIG); eUmzugCH steht ihnen dafür nicht offen. Innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme muss sich grundsätzlich jede Person bei einer Krankenkasse versichern (Art. 3 Abs. 1 KVG). Wer die Frist einhält, ist rückwirkend ab Zuzug versichert (Art. 5 Abs. 1 KVG).

Für den Hausrat brauchen Sie an der Grenze das Formular 18.44 für Übersiedlungsgut. Ohne Zoll und Mehrwertsteuer einführen dürfen Sie, was Sie mindestens sechs Monate selbst benutzt haben und weiter benutzen. Aus EU- und EFTA-Staaten belegen Sie den Umzug etwa mit Arbeits- und Mietvertrag sowie der Abmeldebestätigung. Mehr dazu: Umzug Deutschland–Schweiz, für die Gegenrichtung Umzug nach Deutschland.

Checkliste Adressänderung zum Abhaken

Wann Was Bei wem Erledigt
einen Monat vorher Internet und Strom umziehen Anbieter, Elektrizitätswerk ☐
zwei Wochen vorher Adresse und Zügeldatum mitteilen Arbeitgeber, Bank, Versicherungen ☐
vier Werktage vorher Nachsendung oder Adressänderung Post ☐
sofort nach Umzug neue Adresse melden, Prämie prüfen Krankenkasse ☐
bis 10 Tage danach Hund ummelden Stelle am neuen Wohnsitz ☐
bis 14 Tage danach An- und Abmeldung Gemeinde, eUmzugCH ☐
bis 14 Tage danach Ausweise, Militärdaten Strassenverkehrsamt, Kreiskommando ☐
im ersten Monat Kinder anmelden, Abos umstellen Schule, Verlage, Vereine ☐

Den ganzen Ablauf vom Kündigen bis zur Rückgabe der Wohnung zeigt die Umzug Checkliste, die Abgabe selbst die Wohnungsübergabe Checkliste. Ob ein Kantonswechsel weitere Folgen hat, lesen Sie unter Umzug innerhalb der Schweiz.

Was das Zügeln mit Alpner Umzug kostet

Adressen ändern Sie selbst, beim Tragen und Fahren helfen wir. Alpner Umzug rechnet nach Team und Stunde: Sie wählen, wie viele Mitarbeiter und Lieferwagen kommen, und bezahlen deren Stundenansatz. Drei Mitarbeiter mit einem Lieferwagen kosten zum Beispiel CHF 220.– pro Stunde. Wie gross das Team sein soll und wie lange der Einsatz dauert, besprechen wir bei der kostenlosen Besichtigung; danach erhalten Sie eine schriftliche Offerte. Die Endreinigung der alten Wohnung kostet bei uns einen Festpreis nach Zimmerzahl, bei 2,5 Zimmern etwa CHF 690.–.

2 Mitarbeiter

1 Lieferwagen

CHF 180.–pro Stunde, ganzes Team
  • 1 Lieferwagen bis 3,5 Tonnen
  • Schutzmaterial inbegriffen
  • Abrechnung pro halbe Stunde

3 Mitarbeiter

1 Lieferwagen

CHF 220.–pro Stunde, ganzes Team
  • 1 Lieferwagen bis 3,5 Tonnen
  • Schutzmaterial inbegriffen
  • Abrechnung pro halbe Stunde

3 Mitarbeiter

2 Lieferwagen

CHF 250.–pro Stunde, ganzes Team
  • 2 Lieferwagen bis 3,5 Tonnen
  • Schutzmaterial inbegriffen
  • Abrechnung pro halbe Stunde

4 Mitarbeiter

2 Lieferwagen

CHF 320.–pro Stunde, ganzes Team
  • 2 Lieferwagen bis 3,5 Tonnen
  • Schutzmaterial inbegriffen
  • Abrechnung pro halbe Stunde

Stundenansatz für das ganze Team inklusive Lieferwagen (bis 3,5 Tonnen). Wie viele Stunden Ihr Auftrag braucht, besprechen wir bei der kostenlosen Besichtigung.

Adressänderung Schweiz: Offene Kartons mit Trennwänden von oben

Auf Wunsch organisieren wir die Parkbewilligung für den Zügeltag (Halteverbot beim Umzug) und liefern Umzugskartons. Ihre Anfrage stellen Sie über die Umzug Offerte; was einen Umzug allgemein teurer oder günstiger macht, erklärt Umzugskosten Schweiz.

Häufige Fragen: Adressänderung Schweiz

Wo muss ich meine Adresse überall ändern?

Pflicht ist die Meldung bei der Gemeinde, dazu je nach Lage beim Strassenverkehrsamt (Führer- oder Fahrzeugausweis), beim Kreiskommando (Militärdienstpflichtige) und bei der Stelle für Hunde. Im eigenen Interesse informieren Sie Post, Krankenkasse, Versicherungen, Bank, Arbeitgeber und Abo-Anbieter.

Kann ich meinen Umzug in der Schweiz online melden?

Ja, über eUmzugCH, sofern Sie volljährig sind und Ihre bisherige Gemeinde angeschlossen ist; macht die neue Gemeinde nicht mit, melden Sie dort den Zuzug nach deren Vorgaben. Nicht online gehen Wochenaufenthalt, Wegzug ins Ausland und die erste Anmeldung nach der Einreise.

Wie lange habe ich Zeit, um mich umzumelden?

Sie haben 14 Tage nach dem Umzug Zeit, schweizweit nach dem Registerharmonisierungsgesetz. Gleich lang ist die Frist für Führer- und Fahrzeugausweis, für Hunde sind es zehn Tage.

Wie melde ich meinen Umzug bei der Post?

Sie erteilen den Auftrag auf post.ch mit Login oder in einer Filiale mit Ausweis, am besten vier Werktage vor dem Umzug. Die reine Adressänderung ist gratis, eine Nachsendung in der Schweiz kostet online ab 35 Franken für sechs Monate.

Muss ich die Serafe über den Umzug informieren?

Nein. Die Serafe bezieht die Daten monatlich aus den Einwohnerregistern; Fehler meldet man der Einwohnerkontrolle.

Welches Formular brauche ich für einen Umzug in die Schweiz?

Für das Zügelgut verlangt der Zoll das Formular 18.44 «Übersiedlungsgut». Ausländische Staatsangehörige melden sich zudem persönlich bei der Gemeinde an, und innert drei Monaten nach dem Zuzug brauchen Sie eine Krankenversicherung.

Was kostet eine Adressänderung?

Das hängt von Kanton und Gemeinde ab: Im Aargau etwa ist die Anmeldung gratis, und eUmzugCH kostet nicht mehr als der Schalter. Bei der Post ist die Adressänderung ohne Nachsendung kostenlos.

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Alpner Umzug, Bruggerstrasse 28, 5102 Rupperswil

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