Umzug melden Zürich: Zuzug, Wegzug und Wohnungswechsel
Beim Umzug melden Zürich zählt die Frist von 14 Tagen, ob Sie in die Stadt ziehen, wegziehen oder nur die Wohnung wechseln. Online geht das mit eUmzug, sonst mit einem Termin beim Personenmeldeamt. Der Zuzug kostet 40 Franken pro erwachsene Person. Hier lesen Sie, was wann nötig ist.
- Frist 14 Tage, online oder mit Termin
- Zuzug, Wegzug und Wohnungswechsel getrennt erklärt
- Quellen der Stadt Zürich, Stand Oktober 2026

Inhalt· 10 Abschnitte
Das Wichtigste in Kürze
- Frist: Zuzug, Wegzug und Wohnungswechsel melden Sie innert 14 Tagen.
- Online: Den Wohnungswechsel in der Stadt melden Sie frühestens 30 Tage vor dem Einzug, mit Referenznummer, Mietvertrag und Kreditkarte oder TWINT.
- Kosten: Der Zuzug kostet 40 Franken pro erwachsene Person, die Abmeldebestätigung beim Wegzug 20 Franken.
- Termin: Persönlich nur mit Termin. Liegt er nach der Frist, buchen Sie ihn trotzdem und beantragen eine Fristverlängerung.
- Selbst melden: Post, Krankenkasse, Banken und ewz informiert die Stadt nicht.
Umzug melden Zürich: drei Fälle, eine Frist
Die Stadt Zürich unterscheidet drei Fälle. In allen gilt dieselbe Frist, aber der Weg und die Kosten sind verschieden.
- Wohnungswechsel in der Stadt: Sie sind schon angemeldet und ziehen nur um.
- Zuzug: Sie kommen aus einer anderen Gemeinde in die Stadt.
- Wegzug: Sie verlassen die Stadt Zürich.
Auch ein Umzug in derselben Liegenschaft muss gemeldet werden, weil jede Wohnung eine eigene Wohnungsnummer hat. Wer in Untermiete einzieht, braucht zusätzlich den Hauptmieter: Er bestätigt der Hauptmieter den Einzug zusätzlich auf drittmeldung.ch.
Wohnungswechsel in der Stadt Zürich
Beim Wohnungswechsel innerhalb der Stadt melden Sie innert 14 Tagen. Online ist das frühestens 30 Tage vor dem Einzug möglich. Sie müssen bereits in der Stadt angemeldet, volljährig und handlungsfähig sein.
- Referenznummer bereithalten: Sie steht auf der Meldebestätigung oder einem Schreiben der Stadt.
- Unterlagen hochladen: Mietvertrag oder Wohnungsausweis.
- Bezahlen: Kreditkarte oder TWINT. Wer ausländische Staatsangehörige ist, zahlt zusätzlich 30 Franken Migrationsgebühr.
- Parkkarte wählen: Eine provisorische Parkkarte kostet 15 Franken und gilt 45 Tage.
Ehepartner, eingetragene Partner und minderjährige Kinder melden Sie gemeinsam um, wenn sie bisher an derselben Adresse gemeldet waren. Volljährige Kinder und Personen im Konkubinat brauchen eine eigene Meldung.
Zuzug in die Stadt Zürich
Beim Zuzug aus der Schweiz gilt ebenfalls die Frist von 14 Tagen. Über eUmzug melden Sie online, wenn Ihre bisherige Gemeinde bei eUmzugCH teilnimmt. Sonst melden Sie sich zuerst bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde ab und buchen dann einen Termin beim Personenmeldeamt Zürich Nord oder West. Ohne Abmeldung kann die Anmeldung nicht oder nur verzögert bearbeitet werden.
Zum Termin bringen Sie mit: Pass oder ID, Mietvertrag, Wohnungsausweis, Untermietvertrag oder Einzugsanzeige, die Krankenkassenkarte aller Familienmitglieder und 40 Franken pro erwachsene Person. Drittstaatsangehörige können den Zuzug nicht über eUmzugCH melden und brauchen deshalb einen Termin.
Ziehen minderjährige Kinder nur mit einem Elternteil zu, braucht es die schriftliche Zustimmung und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils.
Wegzug aus Zürich: abmelden
Den Wegzug melden Sie innert 14 Tagen nach dem Auszug, frühestens 30 Tage vor dem geplanten Wegzug. Innerhalb der Schweiz geht das online über eUmzug. Für das Ausland und den Wochenaufenthalt reichen Sie die Abmeldeerklärung über das Kontaktformular ein. Persönlich ist die Abmeldung nur mit Termin möglich.
Die Abmeldebestätigung kostet 20 Franken. Sie brauchen sie unter anderem für Vertragskündigungen, Steuerangelegenheiten oder den Export von Umzugsgütern. Das Personenmeldeamt West zieht ab 2. November 2026 an die Hardstrasse 41, 8004 Zürich.
Was Sie nach der Meldung selbst erledigen
- Post: Die Anmeldung ändert die Postadresse nicht. Wie die Nachsendung geht, lesen Sie bei Adressänderung Schweiz.
- Krankenkasse und Versicherungen: Die Stadt meldet nichts an Private. Teilen Sie die neue Adresse selbst mit.
- Auto: Die neue Adresse können Sie direkt dem Strassenverkehrsamt melden, den Fahrzeugausweis senden Sie im Original ein. Das gilt nicht für Wochenaufenthalter.
- Hund: Er wird separat bei der Hundekontrolle der Stadt Zürich angemeldet.
Wer aus dem Aargau kommt, findet die Regeln der Gegenseite bei Umzug melden Aargau. Für den Kantonswechsel insgesamt gibt es den Ratgeber Umzug innerhalb der Schweiz.
Den Zügeltag in Zürich organisieren
Alpner Umzug zügelt auch in und um Zürich. Mehr zum Ablauf lesen Sie bei Umzugsfirma Zürich. Ein Team mit 3 Mitarbeitern und 1 Lieferwagen kostet zum Beispiel CHF 220.– pro Stunde. Besichtigung und Offerte sind kostenlos.
Häufige Fragen zum Umzug melden in Zürich
Wie lange habe ich Zeit, einen Umzug in Zürich zu melden?
Es sind 14 Tage, beim Zuzug, beim Wegzug und beim Wohnungswechsel in der Stadt. Beim Wegzug zählen sie ab dem Auszug.
Was kostet die Anmeldung in der Stadt Zürich?
Der Zuzug kostet 40 Franken pro erwachsene Person. Beim Wohnungswechsel in der Stadt zahlen ausländische Staatsangehörige online 30 Franken Migrationsgebühr, die provisorische Parkkarte kostet 15 Franken. Die Abmeldebestätigung beim Wegzug kostet 20 Franken.
Kann ich den Umzug online melden?
Ja, den Wohnungswechsel in der Stadt frühestens 30 Tage vor dem Einzug, den Zuzug aus der Schweiz über eUmzug und den Wegzug innerhalb der Schweiz ebenfalls. Nicht online gehen Wochenaufenthalt und der Wegzug ins Ausland.
Was tun, wenn der Termin nach der Frist liegt?
Buchen Sie den nächsten freien Termin und beantragen Sie zusätzlich eine Fristverlängerung über das Kontaktformular der Stadt. Das empfiehlt die Stadt Zürich selbst.
Muss ich auch den Hund anmelden?
Ja. Der Hund wird separat bei der Hundekontrolle der Stadt Zürich angemeldet, die Anmeldung beim Personenmeldeamt genügt nicht.
Quellen
- Stadt Zürich, Wohnungswechsel innerhalb der Stadt: 14 Tage, online ab 30 Tage vor Einzug, Referenznummer, Parkkarte Fr. 15, Migrationsgebühr Fr. 30 (Abruf 23.10.2026)
- Stadt Zürich, Zuzug aus der Schweiz: 14 Tage, Abmeldung, eUmzug, Fr. 40 pro erwachsene Person, Krankenkasse, Hund, Auto (Abruf 23.10.2026)
- Stadt Zürich, Wegzug: 14 Tage nach Auszug, frühestens 30 Tage vorher, Abmeldebestätigung Fr. 20, Personenmeldeamt West ab 2.11.2026 Hardstrasse 41 (Abruf 23.10.2026)
- eUmzugCH: freiwillig, keine Mehrkosten, Wochenaufenthalt und Ausland nicht online, nicht alle Gemeinden angeschlossen (Abruf 23.10.2026)
- Alpner Umzug, Einsatz in Zürich












