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Wohnungsübergabe Checkliste: Raum für Raum zur Abgabe

Mit dieser Wohnungsübergabe Checkliste geben Sie Ihre Mietwohnung in der Schweiz ohne böse Überraschung zurück: Raum für Raum prüfen, kleine Mängel selbst beheben, beim Protokoll nichts voreilig unterschreiben und alle Schlüssel gegen Quittung abgeben. Alpner Umzug übernimmt auf Wunsch die Endreinigung zum Festpreis und räumt Reste nach dem Stundenansatz des Teams.

Von Fakhir Mohammed, Inhaber von Alpner Umzug · aktualisiert am 4. November 2026

  • Endreinigung zum Festpreis nach Zimmerzahl, mit Abnahmegarantie
  • Räumung von Keller, Estrich und Garage nach Stundenansatz
  • Kostenlose Besichtigung vor Ort oder per Video
Wohnungsübergabe Checkliste: Reinigung mit dem Staubsauger

Wohnungsübergabe Checkliste: was wann ansteht

Bei der Abgabe entscheidet sich, ob Sie das Mietzinsdepot ganz zurückerhalten. Wer erst am letzten Abend merkt, dass ein Schlüssel fehlt, gerät unter Druck. So verteilen Sie die Arbeit:

Wann Was Sie erledigen
4 bis 6 Wochen vorher Abgabetermin vereinbaren, Antrittsprotokoll heraussuchen, nach einer Vorbesichtigung fragen
2 bis 3 Wochen vorher Reinigung buchen, Reparaturen mit der Verwaltung klären, Sperrgut planen
letzte Woche Kleinreparaturen erledigen, Nebenräume leeren, Schlüssel zählen
Abgabetag Wohnung leer und sauber, Zähler fotografieren, Protokoll, Schlüsselquittung
danach Mängelrüge abwarten, Schlussrechnung prüfen, Depot zurückverlangen

Ohne andere Abrede geben Sie die Wohnung am letzten Tag der Mietdauer während der üblichen Geschäftszeit zurück. Eine Vorbesichtigung zeigt früh, was die Verwaltung beanstanden würde. Wichtig ist das bei grösseren Arbeiten auf Ihre Kosten: Kann die Nachmieterschaft deswegen nicht rechtzeitig einziehen, haften Sie unter Umständen für den Mietzinsausfall. Den ganzen Umzug plant die Umzug Checkliste.

Reinigung vor der Übergabe

Die Wohnung muss leer und so gereinigt sein, wie es Ihr Mietvertrag verlangt. Was dazugehört, erklärt die Seite Umzugsreinigung Aargau. Hier geht es um die Organisation:

  • Erst räumen, dann reinigen: Jedes Möbel, das noch steht, verdeckt Boden und Wand.
  • Früh buchen: Viele Abgaben fallen auf ein Monatsende, dann sind Reinigungsteams gefragt.
  • Firma beauftragt? Vereinbaren Sie eine Abnahmegarantie. Der Mieterverband rät, dass jemand von der Firma bei der Abgabe anwesend ist, weil Nachreinigungen sofort fällig sind.
  • Nicht sauber genug? Die Verwaltung muss Ihnen eine kurze Nachfrist geben. Erst danach darf sie reinigen lassen und Ihnen die Rechnung stellen.

Gefährliche Arbeiten oder solche mit Fachwissen kann niemand von Ihnen verlangen. Einen Schlussservice des Geschirrspülers durch eine Fachperson schulden Sie nur, wenn er im Vertrag steht, und selbst diese Klausel hält der Mieterverband für ungültig.

Wohnungsübergabe Checkliste: Sauberes Badezimmer mit WC

Kleine Reparaturen und Schäden: wer bezahlt was?

Kleine Reparaturen zahlen Sie immer selbst, übermässige Abnützung nur zum Zeitwert, normale Abnützung gar nicht. Die Einteilung nach den Merkblättern des Mieterinnen- und Mieterverbands:

Kategorie Beispiele Wer zahlt
Kleiner Unterhalt (Art. 259 OR) Sicherung auswechseln, Schrauben anziehen, Siphon entstopfen, Kuchenblech oder Klobrille ersetzen Sie, unabhängig vom Alter
Normale Abnützung vergilbte Tapeten, Spuren von Möbeln und Bildern, wenige sauber verschlossene Dübellöcher Vermieterschaft
Übermässige Abnützung bekritzelte Tapete, zerbrochene Scheibe, Wasserfleck im Parkett Sie, nur der Zeitwert
Höhere Gewalt, Dritte Hagel, Überschwemmung, Einbruch Vermieterschaft

Zeitwert: Massgebend ist die paritätische Lebensdauertabelle von Mieter- und Hauseigentümerverband; für einen Dispersionsanstrich nennt der Mieterverband 8 Jahre. Muss ein 6 Jahre alter Anstrich wegen eines Schadens erneuert werden, bleiben 2 von 8 Jahren: Sie zahlen ein Viertel der Malerkosten. Ist die Lebensdauer abgelaufen, zahlen Sie in der Regel nichts. Das Alter muss die Verwaltung belegen.

Zum kleinen Unterhalt zählt nur, was ohne Fachperson geht, mit Material bis etwa 150 Franken. Einen gerissenen Rollladengurt oder die Reparatur eines Schalters zählt der Mieterverband nicht dazu; bezahlen müssen Sie das nur, wenn Sie den Schaden verschuldet haben.

Selbst reparieren oder nicht?

Kleinigkeiten wie Dübellöcher zukitten oder Dichtungen ersetzen dürfen Sie selbst erledigen. Bei grösseren Schäden rät der Mieterverband ab: Gefällt der Verwaltung die Arbeit nicht, zahlen Sie doppelt. Melden Sie Schäden früh Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Eigene Änderungen wie farbige Wände müssen Sie ohne schriftliche Zustimmung der Verwaltung unter Umständen rückgängig machen; mit Zustimmung nur, wenn der Rückbau schriftlich vereinbart wurde (Art. 260a OR).

Schlüssel, Zähler und Post

Mit den Schlüsseln geben Sie die Wohnung zurück. Darum zählt hier jedes Detail:

  • Vollständig: Alle Schlüssel abgeben, auch selbst nachgemachte. Vergleichen Sie mit Mietvertrag oder Antrittsprotokoll: Wohnung, Haustür, Briefkasten, Keller, Garage.
  • Bestätigt: Die Rückgabe im Protokoll festhalten oder eine Quittung mit Datum und Unterschrift verlangen.
  • Niemand da? Schicken Sie die Schlüssel auf den Abgabetermin eingeschrieben oder geben Sie sie gegen Quittung beim Hauswart ab. Die Rücknahme verweigern darf die Verwaltung nicht.
  • Verloren? Sie zahlen grundsätzlich den Ersatzschlüssel. Die Schliessanlage nur bei konkretem Verdacht auf Missbrauch, und dann abzüglich ihres Alters bei 20 Jahren Lebensdauer. Oft zahlt die Privathaftpflicht.

Strom und allenfalls Gas melden Sie beim Energieversorger auf den Abgabetag ab; fotografieren Sie die Zählerstände mit Datum. Die Fotos helfen bei der Abrechnung des Werks und bei offenen Heiz- und Nebenkosten, die die Verwaltung in der Schlussrechnung verrechnen darf. Leeren Sie den Briefkasten ein letztes Mal, richten Sie die Nachsendung ein (Adressänderung Schweiz) und geben Sie der Verwaltung Ihre neue Adresse schriftlich an. Die Abmeldung bei der Gemeinde erklärt Umzug melden Aargau.

Das Abnahmeprotokoll

Das Protokoll ist vor allem ein Beweismittel der Verwaltung. Mitwirken ist ratsam, unterschreiben müssen Sie nicht. Wer unterschreibt, anerkennt in der Regel die aufgeführten Schäden samt Kosten.

  1. Genauigkeit verlangen: Statt «Wände fleckig» gehören Raum, Stelle, Grösse und das Alter des Bauteils hinein.
  2. Alte Schäden kennzeichnen: Was schon beim Einzug bestand, vermerken Sie mit Verweis auf das Antrittsprotokoll. Dass ein Schaden während Ihrer Mietdauer entstand, muss die Verwaltung beweisen.
  3. Vorbehalte anbringen: Neben strittige Posten «Haftung bestritten» mit Kürzel, zur Unterschrift «gilt nicht als Schuldanerkennung». Einen allgemeinen Satz, mit dem Sie sämtliche Reparaturkosten anerkennen, streichen Sie durch.
  4. Belege sichern: Kopie verlangen, jeden Raum fotografieren und bei erwartetem Streit eine Zeugin oder eine Wohnfachberatung des Mieterverbands beiziehen.

Nach der Abgabe

Mängel, für die Sie haften sollen, muss die Verwaltung sofort melden (Art. 267a OR); ohne unterschriebenes Protokoll nennt der Mieterverband wenige Arbeitstage, höchstens etwa eine Woche. Verpasst sie das, verliert sie ihre Ansprüche, ausser bei Mängeln, die bei üblicher Prüfung nicht erkennbar waren.

Zur Schlussrechnung verlangen Sie bei Unklarheiten die Handwerkerrechnungen und widersprechen schriftlich. Den Auflösungsauftrag für das Depot unterschreiben Sie erst, wenn Sie mit allen Abzügen einverstanden sind. Hat die Verwaltung innert eines Jahres nach Mietende nichts rechtlich geltend gemacht, können Sie das Depot bei der Bank allein zurückverlangen (Art. 257e OR). Bei Streit ist die Schlichtungsbehörde für Miete am Ort der Wohnung zuständig, im Aargau gibt es eine pro Bezirk.

Checkliste Raum für Raum

Gehen Sie einige Tage vor der Abgabe mit dieser Liste durch alle Räume. Was offen bleibt, erledigen Sie noch oder klären es mit der Verwaltung.

Raum Vor der Abgabe prüfen Erledigt
Küche Kühlschrank, Tiefkühler und Schränke leer; Geräte funktionieren; fehlende Bleche und defekte Filter ersetzt ☐
Bad und WC Abläufe frei, Dichtungen dicht; Klobrille, Seifenschale und Zahnglas ganz ☐
Wohn- und Schlafzimmer Nägel und Haken entfernt, Dübellöcher verschlossen, eigene Lampen und Vorhangschienen abmontiert ☐
Fenster und Storen Storen und Rollläden laufen, Gurten und Kurbeln ganz, Scheiben ohne Sprung ☐
Balkon oder Sitzplatz Pflanzen, Töpfe, Blumenkisten und Möbel weg ☐
Keller, Estrich, Garage vollständig geräumt, eigene Regale nach Absprache entfernt ☐
Ganze Wohnung Reinigung fertig, Schlüssel gezählt, Zähler fotografiert, Briefkasten leer ☐
Unterlagen Mietvertrag, Antrittsprotokoll, Fotos vom Einzug, neue Adresse für die Verwaltung ☐

Soll eine Lampe oder ein Schrank für die Nachmieterschaft bleiben, halten Sie das schriftlich mit ihr und der Verwaltung fest.

Alpner Umzug hilft: Wir reinigen Ihre Wohnung zur Abgabe, räumen Keller, Estrich und Garage, bauen Möbel ab und bringen Sperrgut zur Entsorgung. Mehr dazu: Umzugsreinigung Aargau · Räumung Aargau

Was Unterstützung bei der Abgabe kostet

Die Endreinigung rechnet Alpner Umzug zum Festpreis nach Zimmerzahl ab, mit Abnahmegarantie; für 3,5 Zimmer sind es CHF 890.–.

Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie
WohnungFestpreis
2–2,5 ZimmerCHF 690.–
3–3,5 ZimmerCHF 890.–
4–4,5 ZimmerCHF 990.–

Alle Festpreise

Räumen, Abbauen und Transportieren rechnen wir nach Team und Stunde ab: Sie wählen Mitarbeiter und Lieferwagen und zahlen den Stundenansatz dieses Teams, etwa CHF 180.– pro Stunde für 2 Mitarbeiter mit 1 Lieferwagen. Die Dauer besprechen wir bei der kostenlosen Besichtigung vor Ort oder per Video; Entsorgungsgebühren werden in der schriftlichen Offerte ausgewiesen. Wer gleichzeitig zügelt, bucht Umzug und Reinigung zusammen. Anfragen über die Umzug Offerte.

1 Mitarbeiter

1 Lieferwagen

CHF 130.–pro Stunde, ganzes Team
  • 1 Lieferwagen bis 3,5 Tonnen
  • Schutzmaterial inbegriffen
  • Abrechnung pro halbe Stunde

2 Mitarbeiter

1 Lieferwagen

CHF 180.–pro Stunde, ganzes Team
  • 1 Lieferwagen bis 3,5 Tonnen
  • Schutzmaterial inbegriffen
  • Abrechnung pro halbe Stunde

3 Mitarbeiter

1 Lieferwagen

CHF 220.–pro Stunde, ganzes Team
  • 1 Lieferwagen bis 3,5 Tonnen
  • Schutzmaterial inbegriffen
  • Abrechnung pro halbe Stunde

Stundenansatz für das ganze Team inklusive Lieferwagen (bis 3,5 Tonnen). Wie viele Stunden Ihr Auftrag braucht, besprechen wir bei der kostenlosen Besichtigung.

Häufige Fragen zur Wohnungsübergabe

Was muss ich bei der Wohnungsübergabe alles erledigen?

Die Wohnung räumen, nach Mietvertrag reinigen, kleine Mängel beheben, alle Schlüssel gegen Bestätigung zurückgeben und das Protokoll kritisch prüfen. Dazu kommen Zählerstände, Nachsendung der Post und Ihre neue Adresse für Schlussrechnung und Depot. Zum Abhaken dient die Tabelle «Checkliste Raum für Raum».

Wie sauber muss ich die Wohnung übergeben?

So sauber, wie es Ihr Mietvertrag vorschreibt; ohne Regel gilt eine gründliche Reinigung, Keller und Garage genügen meist besenrein. Gründlich heisst: Böden, Schränke innen und aussen, Küche samt Geräten, entkalktes Bad, Fenster mit Simsen, Fensterläden und Balkon. Die Kosten zeigt der Ratgeber Umzugsreinigung Kosten.

Muss ich Dübellöcher vor dem Auszug verschliessen?

Meist ja, klären Sie es aber vorher mit der Verwaltung. Will sie nur die Dübel entfernt haben, lassen Sie sich bestätigen, dass Sie für das Schliessen durch den Maler nicht haften. Wenige, fachgerecht zugespachtelte Löcher gelten als normale Abnützung. Sehr viele oder unsauber geflickte können als übermässige Abnützung gelten.

Welche Mängel muss der Vermieter beim Auszug hinnehmen?

Alle Spuren normaler Abnützung, denn dafür bezahlen Sie Miete: vergilbte Tapeten, helle Stellen hinter Bildern, begangene Teppiche. Bei einer grossen Familie wird normale Abnützung weiter ausgelegt als bei einer Einzelperson. Klauseln, nach denen Sie normale Abnützung trotzdem bezahlen, sind ungültig.

Muss ich weisse Wände beim Auszug neu streichen?

Nein, nicht wegen normaler Gebrauchsspuren; eine Klausel, die Ihnen das Weisseln beim Auszug auferlegt, ist laut Mieterverband ungültig. Haben Sie Wände farbig gestrichen oder wurde stark geraucht, zahlen Sie den Mehraufwand für das Überdecken vollständig, auch bei altem Anstrich. Ausnahme: Die Verwaltung hat der Farbe schriftlich zugestimmt, ohne einen Rückbau zu vereinbaren (Art. 260a OR).

Muss ich bei der Abgabe alle Fenster putzen?

Ja, innen und aussen, sofern der Vertrag nichts anderes sagt. Ausgenommen sind Fenster in oberen Geschossen, die von innen nicht erreichbar sind. Verschraubte Doppelfenster müssen Sie laut Mieterverband nicht auseinanderschrauben, um dazwischen zu putzen.

Was gilt als versteckter Mangel bei der Wohnungsübergabe?

Ein Mangel, den die Verwaltung bei üblicher Prüfung am Abgabetag nicht erkennen konnte, etwa ein Gerätedefekt, der sich erst im längeren Betrieb zeigt. Haben Sie ihn verursacht, können Sie auch nach der Abgabe noch dafür haften, aber nur, wenn die Verwaltung ihn sofort nach der Entdeckung meldet (Art. 267a Abs. 3 OR). Lässt sie zuerst reparieren und schickt erst dann die Rechnung, ist das laut Mieterverband zu spät.

Kann ich die Wohnung früher als vereinbart abgeben?

Ja, Sie müssen die Wohnung nicht bis zum letzten Tag nutzen. Die Miete schulden Sie aber bis zum Ende der Mietdauer, ausser Sie schlagen eine zumutbare, zahlungsfähige Nachmieterschaft vor, die den Vertrag zu gleichen Bedingungen übernehmen will (Art. 264 OR). Den früheren Abgabetermin beantragen Sie eingeschrieben. Termine im Aargau: Kündigungstermine Aargau.

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Alpner Umzug, Bruggerstrasse 28, 5102 Rupperswil

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