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Umzug innerhalb der Schweiz: was beim Kantonswechsel zählt

Ein Umzug innerhalb der Schweiz gelingt am einfachsten, wenn Sie die Fristen kennen: Die Gemeinde verlangt die Meldung innert 14 Tagen, online geht das oft über eUmzugCH. Wer dabei den Kanton wechselt, hat mehr zu erledigen als bei einem Ortswechsel, vor allem bei Steuern, Auto und Krankenkasse. Dieser Ratgeber zeigt die Unterschiede.

Von Fakhir Mohammed, Inhaber von Alpner Umzug · aktualisiert am 4. November 2026

  • Meldefrist 14 Tage, online möglich
  • Kantonswechsel: Steuern, Auto, Krankenkasse
  • Preise von Alpner Umzug gelten in der ganzen Schweiz
Umzug innerhalb der Schweiz: Gestapelte Umzugskartons in einem Raum, bereit für den Kantonswechsel

Das Wichtigste in Kürze

  • Frist: Die Meldung bei der Gemeinde erfolgt innert 14 Tagen nach dem Umzug (Art. 11 RHG).
  • Online: eUmzugCH meldet Weg- und Zuzug in einem Durchgang, kostet nicht mehr als der Schalter, ist aber nicht in jeder Gemeinde verfügbar.
  • Steuern: Es zählt der Wohnort am Ende der Steuerperiode, also der neue Kanton für das ganze Jahr.
  • Auto: Beim Kantonswechsel melden Sie das Fahrzeug innert 14 Tagen beim Strassenverkehrsamt des neuen Kantons an.
  • Preise: Die Stundenansätze von Alpner Umzug gelten für die ganze Schweiz.

Umzug innerhalb der Schweiz: melden in 14 Tagen

Wer in der Schweiz umzieht, meldet den Umzug der Gemeinde. Das Bundesgesetz sieht dafür 14 Tage ab dem Umzug vor, und die Kantone setzen es um.

Online erledigen Sie Abmeldung am alten und Anmeldung am neuen Ort über eUmzugCH. Die Nutzung ist freiwillig und führt laut Betreiber zu keinen Mehrkosten gegenüber dem Schaltergang. Es gibt Ausnahmen: Wochenaufenthalt und der Wegzug ins Ausland laufen nicht über eUmzugCH, und nicht alle Gemeinden sind angeschlossen. Dann gelten die Vorgaben der alten oder neuen Wohngemeinde.

Wegzugs- und Zuzugsdatum müssen mindestens einen Tag auseinanderliegen, weil niemand in zwei Gemeinden gleichzeitig angemeldet sein darf. Den genauen Ablauf mit Post, Versicherungen und Bank zeigt der Ratgeber Adressänderung Schweiz, den Zeitplan die Umzug Checkliste.

Kantonswechsel: was sich von Ort zu Ort unterscheidet

Das Bundesrecht gibt den Rahmen vor, Gebühren und Abläufe regeln Kanton und Gemeinde. Drei Beispiele zeigen, wie verschieden das ausfällt:

  • Aargau: Die Anmeldung ist laut Register- und Meldegesetz unentgeltlich, die Details stehen im Ratgeber Umzug melden Aargau.
  • Zürich: Die Stadt Zürich verlangt für den Zuzug 40 Franken pro erwachsene Person und weist darauf hin, dass ohne Abmeldung an der bisherigen Adresse die Anmeldung nicht oder nur verzögert läuft. Mehr dazu in Umzug melden Zürich.
  • Luzern: Die Stadt Luzern nennt für den Zuzug ebenfalls 40 Franken und verlangt den Heimatschein, den bei eUmzugCH meist die Wegzugsgemeinde schickt. Mehr dazu in Umzug melden Luzern.

Fragen Sie deshalb immer bei der neuen Gemeinde nach den Unterlagen, bevor Sie das erste Mal hingehen.

Steuern und Krankenkasse beim Kantonswechsel

Steuern: Nach Art. 4b StHG zahlen Sie für die laufende Steuerperiode im Kanton, in dem Sie am Ende wohnen. Wer am 20. Dezember von einem Kanton in den anderen zieht, versteuert das ganze Jahr im neuen Kanton.

Die Prämie der Grundversicherung richtet sich laut Art. 61 Abs. 2 KVG nach dem Wohnort. Die Anmeldung bei der Gemeinde ersetzt die Meldung an die Krankenkasse nicht, wie die Stadt Zürich ausdrücklich festhält. Teilen Sie die neue Adresse deshalb selbst mit.

Auto, Schilder und Hund

Innerhalb eines Kantons bleiben Ihre Kontrollschilder. Beim Kantonswechsel melden Sie das Fahrzeug laut Vereinigung der Strassenverkehrsämter innert 14 Tagen beim Strassenverkehrsamt des neuen Kantons an. Dazu brauchen Sie die Anmeldung zur Immatrikulation, den bisherigen Fahrzeugausweis und einen neuen Versicherungsnachweis. Die alten Schilder tauschen Sie gegen neue.

Hunde müssen Sie je nach Gemeinde separat melden. In der Stadt Zürich läuft das über die Hundekontrolle, im Aargau über die Wohnsitzgemeinde innert 10 Tagen. Fragen Sie bei Ihrer neuen Gemeinde nach.

Zügeln über die Kantonsgrenze mit Alpner Umzug

Die Stundenansätze von Alpner Umzug gelten für die ganze Schweiz. Ein Team mit 2 Mitarbeitern und 1 Lieferwagen kostet zum Beispiel CHF 180.– pro Stunde. Zuschläge für Samstag oder Abend gibt es nicht.

Team und Dauer legen wir bei der kostenlosen Besichtigung fest, vor Ort oder per Video. Danach erhalten Sie eine schriftliche Offerte. Die Preise im Überblick finden Sie bei Umzugskosten Schweiz. Wenn Sie wegen des Kündigungstermins unter Zeitdruck stehen, hilft der Ratgeber Kündigungstermine Aargau.

Häufige Fragen zum Umzug innerhalb der Schweiz

Wie melde ich einen Umzug innerhalb der Schweiz?

Bei der Gemeinde, innert 14 Tagen nach dem Umzug. Wo eUmzugCH verfügbar ist, melden Sie Wegzug und Zuzug online in einem Durchgang. Sonst gehen Sie persönlich zur Einwohnerkontrolle.

Muss ich mich bei der alten Gemeinde abmelden?

Ja. Bei eUmzugCH geschieht das im selben Vorgang wie die Anmeldung. Ohne Abmeldung an der bisherigen Adresse kann die neue Gemeinde die Anmeldung nicht oder nur verzögert bearbeiten.

Welche Steuern zahle ich nach einem Kantonswechsel?

Für das ganze Jahr gelten die Steuern des Kantons, in dem Sie am Ende der Steuerperiode wohnen. Ein Umzug im Dezember verschiebt also die ganze Steuerrechnung des Jahres in den neuen Kanton.

Ändern sich die Krankenkassenprämien beim Umzug?

Möglich. Die Prämie richtet sich nach dem Wohnort. Melden Sie die neue Adresse Ihrer Krankenkasse selbst, die Gemeinde tut das nicht für Sie.

Gelten die Preise von Alpner Umzug auch ausserhalb des Aargaus?

Ja, die Stundenansätze gelten für die ganze Schweiz. Wie wir einen Einsatz in Ihrer Region planen, klären wir bei der kostenlosen Besichtigung.

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