Umzug mit Kindern: gut geplant für die ganze Familie
Ein Umzug mit Kindern gelingt am besten mit einem frühen Zeitplan und klaren Aufgaben für den Umzugstag. Kinder wollen wissen, was passiert, und die Eltern brauchen Hände frei. Dieser Ratgeber zeigt, was Sie wann erledigen, wie Sie Schule und Kita ummelden und was am Tag selbst hilft.
- Zeitplan für Familien
- Schule und Kita ummelden
- Tipps für Kinderzimmer und Umzugstag

Inhalt· 9 Abschnitte
Das Wichtigste in Kürze
- Früh sprechen: Erzählen Sie den Kindern früh vom Umzug und zeigen Sie ihnen, wenn möglich, die neue Wohnung und den Schulweg.
- Schule: Im Aargau erfüllen Kinder die Schulpflicht in der Regel an ihrem Wohnort. Melden Sie den Schulwechsel rechtzeitig bei der bisherigen und der neuen Schule.
- Melden: Die Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde ist in der Regel innert 14 Tagen nötig.
- Umzugstag: Planen Sie Betreuung für kleine Kinder ein, damit niemand zwischen Kartons und Lieferwagen unterwegs ist.
- Alpner Umzug: Wir tragen, Sie packen das Kinderzimmer. Auf Wunsch übernimmt unser Packteam.
Zeitplan für Familien
Mit Kindern gibt es mehr Termine und weniger freie Hände. Ein einfacher Zeitplan nimmt Druck aus den letzten Tagen.
- Drei Monate vorher: Kündigen Sie die alte Wohnung und holen Sie Offerten ein. Prüfen Sie auch die Kündigungsfristen für Kita, Hort oder Mittagstisch im Betreuungsvertrag.
- Zwei Monate vorher: Klären Sie, welche Schule oder Kita am neuen Ort zuständig ist, und melden Sie die Kinder an.
- Vier Wochen vorher: Beginnen Sie mit dem Aussortieren. Die Kinder sortieren Spielzeug und Kleider mit und entscheiden, was in den Umzugskarton kommt.
- Zwei Wochen vorher: Packen Sie, was selten gebraucht wird. Ein Karton mit Lieblingsspielzeug bleibt bis zuletzt offen.
- Letzte Woche: Packen Sie eine Tasche pro Kind mit Kleidern, Zahnbürste und Kuscheltier für die erste Nacht.
Eine Gesamtübersicht für alle Aufgaben bietet die Umzug Checkliste. Auf der Seite Privatumzug sehen Sie, wie ein Umzug mit uns abläuft.
Schule und Kita ummelden
Zuerst melden Sie die Familie bei der neuen Wohngemeinde an, in der Regel innert 14 Tagen. Online geht das in vielen Gemeinden über eUmzugCH. Zieht die ganze Familie um, melden Sie alle Mitglieder gemeinsam, volljährige Kinder erfassen eine eigene Meldung.
Für die Schule gilt im Aargau: Die Schulpflicht wird in der Regel an den öffentlichen Schulen der Wohngemeinde erfüllt, der Unterricht ist unentgeltlich (Kanton Aargau). Die Einwohnerkontrolle meldet Zu- und Wegzüge schulpflichtiger Kinder laufend an die Schulleitungen (Kanton Aargau). Die Eltern müssen ihr Kind am Wohnort trotzdem einschreiben lassen (Volksschulverordnung). Zuständig ist dafür je nach Fassung der Verordnung und Gemeinde die Schulleitung oder die Schulpflege, fragen Sie bei der neuen Gemeinde nach.
- Bisherige Schule: Informieren Sie Lehrperson und Schule früh über den Austritt und den Termin.
- Neue Schule: Melden Sie sich bei der Schulverwaltung der neuen Gemeinde. Dort erfahren Sie Klasse, Schulweg und Starttermin.
- Unterlagen: Bei einem Wechsel des Schulorts gehen die Schülerunterlagen an die neue Schulleitung.
- Kita und Hort: Hier gelten die Fristen des jeweiligen Vertrags. Fragen Sie früh nach einem Platz am neuen Ort.
Weitere Anmeldungen finden Sie in unserem Ratgeber Umzug melden im Aargau.
Kinder auf den Umzug vorbereiten
Kinder reagieren sehr unterschiedlich. Manche freuen sich auf ein eigenes Zimmer, andere hängen an Freundschaften und gewohnten Wegen. Nehmen Sie beides ernst.
- Informieren: Sagen Sie früh, wann und wohin es geht, und beantworten Sie Fragen ehrlich.
- Vorab besuchen: Besuchen Sie die neue Wohnung, den Spielplatz und die Schule, solange noch nicht alles voller Kartons steht.
- Mitbestimmen lassen: Wählen Sie gemeinsam Farbe oder Anordnung im neuen Zimmer. Kleine Entscheide geben Sicherheit.
- Kontakte pflegen: Vereinbaren Sie Besuche mit Freundinnen und Freunden und tauschen Sie Adressen aus.
Kinderzimmer und Spielsachen packen
Packen Sie das Kinderzimmer zuletzt ein und richten Sie es am neuen Ort zuerst ein. So haben die Kinder früh einen vertrauten Platz.
- Beschriften Sie Kartons mit Zimmer und Inhalt, zum Beispiel mit einer Farbe pro Kind.
- Verpacken Sie Bücher in kleinen Kartons, damit sie tragbar bleiben.
- Lassen Sie Betten und Regale vom Team abbauen und wieder aufbauen, siehe Möbelmontage.
- Nehmen Sie Wertvolles, Medikamente und Dokumente selber mit.
Packmaterial finden Sie unter Umzugskartons kaufen. Haben Sie wenig Zeit, übernimmt unser Packteam das Verpacken zum Stundenansatz, siehe Umzugsfirma Preise.
Am Umzugstag mit Kindern
Ein Umzugstag mit offenen Türen, Lieferwagen und Kartons ist für kleine Kinder nicht ungefährlich. Planen Sie darum, wer die Kinder betreut. Bei Arbeitnehmenden besteht laut ch.ch in der Regel Anrecht auf einen Umzugstag, klären Sie Ihren Anspruch aber mit dem Arbeitgeber.
- Betreuung organisieren: Grosseltern, Freunde oder Nachbarn nehmen die Kinder für den Hauptteil des Tages.
- Schlüssel und Zugänge klären: Eine Person bleibt vor Ort und beantwortet Fragen des Teams.
- Verpflegung bereithalten: Wasser, Snacks und Mittagessen halten alle bei Laune.
- Erste Nacht vorbereiten: Betten beziehen, Lampen aufstellen, Kuscheltiere bereitlegen.
Bei der kostenlosen Besichtigung besprechen wir mit Ihnen Ablauf und Teamgrösse. Danach erhalten Sie eine schriftliche Offerte. Wollen Sie den Tag in Ruhe planen, hilft auch ein Termin am Samstag, siehe Umzug am Wochenende.
Häufige Fragen zum Umzug mit Kindern
Wann sage ich den Kindern vom Umzug?
Sobald der Termin feststeht. Je früher sie es erfahren, desto mehr Zeit haben sie, sich zu verabschieden und Fragen zu stellen. Besuchen Sie die neue Wohnung und die Schule gemeinsam, wenn Sie können.
Wie melde ich mein Kind bei der neuen Schule an?
Melden Sie sich bei der Schulverwaltung oder Schulleitung der neuen Gemeinde. Im Aargau sind Eltern verpflichtet, ihr Kind am Wohnort einschreiben zu lassen. Informieren Sie ausserdem die bisherige Schule über den Austritt.
Wie viele Tage bekommt man frei bei einem Umzug?
In der Regel besteht Anrecht auf einen Umzugstag, so das Bundesportal ch.ch. Wie das bei Ihnen geregelt ist, hängt vom Arbeitsvertrag und vom Reglement ab. Fragen Sie früh beim Arbeitgeber nach.
Was braucht man alles, wenn man in eine neue Wohnung zieht?
Ausser Möbeln und Kartons brauchen Sie die Anmeldung bei der Gemeinde, Anschlüsse für Strom, Internet und Telefon sowie die Adressänderungen. Alles Weitere finden Sie in der Umzug Checkliste.
Können Kinder beim Umzug mithelfen?
Ja, mit altersgerechten Aufgaben: eigene Spielsachen sortieren, Kartons beschriften oder Leichtes tragen. Schwere Möbel, Treppen und Fahrzeuge sind nichts für Kinder, planen Sie dafür Betreuung ein.
Quellen
- Kanton Aargau, SAR 421.313: Einwohnerkontrolle meldet Zu- und Wegzüge schulpflichtiger Kinder an die Schulleitungen; bei Schulortswechsel gehen die Unterlagen an die neue Schulleitung (Abruf 23.10.2026)
- Kanton Aargau, SAR 421.315 Volksschulverordnung: Eltern lassen schulpflichtige Kinder am Wohnort einschreiben, zuständig ist die Schulleitung (Abruf 23.10.2026)
- Kanton Aargau, Kindergarten und Volksschule: Schulpflicht in der Regel am Wohnort, unentgeltlicher Unterricht (Abruf 23.10.2026)
- eUmzugCH, Meldepflicht 14 Tage nach Art. 11 RHG (Abruf 16.10.2026)
- Bundesportal ch.ch, Checkliste für den Umzug: in der Regel Anrecht auf einen Umzugstag (Abruf 16.10.2026)
- Alpner Umzug, Besichtigung, Packteam und Möbelmontage












