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Wohnungsauflösung: Ablauf und erste Schritte

Eine Wohnungsauflösung beendet einen ganzen Haushalt: Der Hausrat wird verteilt, verkauft, gespendet oder entsorgt, die Wohnung geht leer zurück. Dieser Ratgeber erklärt die Begriffe, den Ablauf in sechs Schritten und die Fragen, die nach einem Todesfall vor der Räumung offen sind.

Von Fakhir Mohammed, Inhaber von Alpner Umzug · aktualisiert am 4. November 2026

  • Ablauf in sechs Schritten
  • Begriffe klar unterschieden
  • Rechtliches mit amtlichen Quellen
Wohnungsauflösung: Beladener Lieferwagen von hinten mit Möbeln, Schutzdecke und Leiter

Das Wichtigste in Kürze

  • Begriff: Wohnungsauflösung heisst, einen kompletten Haushalt aufzulösen. Die Entrümpelung leert dagegen nur einzelne Räume.
  • Zuerst klären: Wer darf entscheiden, und was soll mit Wertvollem, Papieren und Erinnerungsstücken geschehen? Erst danach wird geräumt.
  • Todesfall: Die Erben sollten vor der Räumung entscheiden, ob sie die Erbschaft annehmen. Die Ausschlagungsfrist beträgt drei Monate.
  • Mietvertrag: Die Miete läuft bis zum nächsten Kündigungstermin weiter, daher lohnt sich ein früher Zeitplan.
  • Alpner Umzug: Räumung, Entsorgung und Endreinigung aus einer Hand, nach kostenloser Besichtigung.

Was ist eine Wohnungsauflösung?

Im Alltag fallen mehrere Wörter durcheinander: Wohnungsauflösung, Haushaltsauflösung, Räumung, Entrümpelung. Gemeint ist je etwas anderes.

  • Wohnungsauflösung: Der Haushalt wird beendet. Alles Brauchbare wird verteilt, verkauft oder gespendet, der Rest entsorgt, und die Wohnung geht leer an die Vermieterschaft zurück.
  • Haushaltsauflösung: Dasselbe, nur für ein Haus oder eine Wohnung mit Keller und Estrich.
  • Räumung: Der Begriff für das körperliche Ausräumen. Wie die Leistung bei uns abläuft, steht auf der Seite Räumung im Aargau.
  • Entrümpelung: Es werden einzelne Räume geleert, etwa Keller oder Garage. Der Haushalt bleibt bestehen.

Anlässe sind ein Todesfall, der Eintritt ins Alters- oder Pflegeheim, der Verkauf eines Hauses oder der Wechsel in eine kleinere Wohnung. Wer jemanden begleitet, findet auf der Seite Seniorenumzug zusätzliche Hinweise.

Der Ablauf in sechs Schritten

  1. Zuständigkeit klären: Wer entscheidet über den Hausrat? Bei einem Todesfall sind das die Erben, bei einem Heimeintritt die betroffene Person oder die Vertretung.
  2. Wertvolles und Papiere sichern: Ausweise, Verträge, Schmuck, Bargeld, Fotos und Erinnerungsstücke werden zuerst herausgesucht, bevor jemand Möbel anfasst.
  3. Verteilen und verkaufen: Angehörige wählen aus, was sie behalten möchten. Gut erhaltene Möbel lassen sich verkaufen oder an ein Brockenhaus geben.
  4. Besichtigen und offerieren lassen: Das Team sieht Menge, Stockwerk, Lift und Zufahrt und schätzt den Aufwand. Danach folgt die schriftliche Offerte.
  5. Räumen und entsorgen: Das Team trennt Wertstoffe, Sperrgut und Kehricht und führt sie den richtigen Stellen zu.
  6. Reinigen und übergeben: Die Wohnung wird besenrein oder mit Endreinigung abgegeben, je nach Mietvertrag.

Planen Sie genug Zeit für Schritt 2 und 3 ein. Sie sind der emotionale Teil, den niemand beschleunigen sollte. Ein Team kann erst loslegen, wenn klar ist, was bleibt.

Nach einem Todesfall: Was vor der Räumung zu klären ist

Stirbt jemand, gehört der Hausrat der Erbengemeinschaft. Gehen Sie behutsam vor und klären Sie Entscheide gemeinsam mit allen Erben, bevor etwas verkauft oder weggegeben wird.

Erbschaft annehmen oder ausschlagen

Wer die Erbschaft nicht antreten will, kann sie ausschlagen. Die Frist beträgt drei Monate und beginnt, wenn die Erben vom Tod Kenntnis haben (Art. 567 ZGB). Die Erklärung geben Sie bei der zuständigen Stelle ab, im Aargau beim Bezirksgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person (Kanton Aargau).

Wer sich in die Erbschaft einmischt, kann das Recht zur Ausschlagung verlieren (Art. 571 Abs. 2 ZGB). Ob schon eine Räumung dazu zählt, hängt vom Einzelfall ab. Holen Sie im Zweifel vorher eine Rechtsberatung ein und räumen Sie nur, was notwendig ist.

Die Wohnung kündigen

Waren die Verstorbenen Mietende, können die Erben den Mietvertrag mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen (Art. 266i, Obligationenrecht). Bei Wohnungen sind das drei Monate auf einen ortsüblichen Termin (Art. 266c). Bis dahin läuft die Miete. Je früher Sie den Auftrag erteilen, desto weniger Mietzins fällt unnötig an.

Welche Termine vor Ort gelten, klärt die Vermieterschaft.

Was mit dem Hausrat geschieht

Nicht alles gehört in den Container. Sortiert wird nach vier Wegen:

  • Behalten oder verteilen: Erinnerungsstücke, Dokumente und Wertsachen bleiben bei den Angehörigen.
  • Verkaufen oder spenden: Gut erhaltene Möbel und Haushaltswaren eignen sich für Brockenhäuser oder Online-Plattformen.
  • Sonderabfall: Altmedikamente zählen laut Kanton Aargau zum Sonderabfall und gehören nicht in den Kehricht. Sie werden in der Apotheke abgegeben.
  • Elektrogeräte: Händler, Hersteller und Importeure nehmen Geräte aus ihrem Sortiment laut BAFU gratis zurück, auch ohne Neukauf.

Den Rest, also Sperrgut und Kehricht, trennt unser Team und bringt ihn zur Sammelstelle. Vorgaben und Gebühren unterscheiden sich je Gemeinde, siehe Entsorgung im Aargau.

So gehen wir bei Alpner Umzug vor

Wir übernehmen Räumung und Wohnungsauflösung, Entrümpelung und Entsorgung sowie die Endreinigung. Die Besichtigung vor Ort oder per Video ist kostenlos, danach erhalten Sie eine schriftliche Offerte.

Abgerechnet wird nach Team und Stunde. Als Rechenbeispiel: Ein Team mit 3 Mitarbeitern und 2 Lieferwagen kostet CHF 250.– pro Stunde. Wie viele Stunden und welche Teamgrösse nötig sind, hängt vom Füllgrad ab und wird bei der Besichtigung eingeschätzt. Muss die Wohnung gereinigt zurückgegeben werden, kann die Endreinigung mit Abnahmegarantie dazukommen.

Preise für Entsorgung und Lagerung werden in der Offerte ausgewiesen. Soll vorübergehend etwas bleiben, hilft die Einlagerung.

Häufige Fragen zur Wohnungsauflösung

Was ist der Unterschied zwischen Wohnungsauflösung und Entrümpelung?

Die Wohnungsauflösung beendet den ganzen Haushalt und endet mit einer leeren Wohnung. Die Entrümpelung räumt nur einzelne Bereiche wie Keller, Estrich oder Garage, der Haushalt besteht weiter.

Wer darf nach dem Tod eine Wohnung auflösen?

Über den Nachlass entscheiden die Erben gemeinsam. Bevor Sie etwas verkaufen oder wegwerfen, sollten alle einverstanden sein und geklärt haben, ob sie die Erbschaft annehmen, denn Handlungen am Nachlass können das Recht zur Ausschlagung gefährden (Art. 571 Abs. 2 ZGB).

Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?

Drei Monate ab Kenntnis vom Tod (Art. 567 ZGB). Die Erklärung geben Sie im Aargau beim Bezirksgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person ab.

Was kostet eine Wohnungsauflösung?

Das hängt vom Füllgrad, vom Stockwerk, vom Lift und von der Entsorgung ab. Bei Alpner Umzug zahlen Sie den Stundenansatz des Teams mal die Einsatzzeit. Zahl und Dauer schätzen wir bei der kostenlosen Besichtigung, danach folgt die schriftliche Offerte.

Wie lange dauert eine Wohnungsauflösung?

Das lässt sich ohne Besichtigung nicht seriös sagen. Eine fast leere Zweizimmerwohnung braucht weit weniger Zeit als ein vollgestelltes Haus. Planen Sie die Vorarbeit mit Verteilen und Sichten ausreichend ein.

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