Reinigungstag in Lenzburg: Parkieren, Ruhezeiten, Entsorgung
Der Lieferwagen vor dem Haus
Gebührenfrei halten darf ein Fahrzeug auf Lenzburger Parkuhrfeldern nur zum Auf- und Abladen schwerer oder sperriger Gegenstände (§ 7 Parkierungsreglement II). Ein Reinigungsteam, das stundenlang putzt, fällt nicht darunter. Für begründete Fälle sieht das Reglement eine befristete Ausnahmebewilligung vor; den ruhenden Verkehr kontrolliert die Regionalpolizei Lenzburg. Fehlt ein Platz auf dem Grundstück, holen wir die Bewilligung ein, allfällige Gebühren weist die Offerte aus.
Ruhezeiten beachten
Seit 1. April 2026 gilt ein neues Polizeireglement der Regionalpolizei-Gemeinden. Lärmige Maschinen im Freien, etwa ein Hochdruckreiniger auf dem Balkon, sind nach § 12 montags bis freitags nur von 7 bis 12 und von 13 bis 20 Uhr erlaubt, samstags bis 18 Uhr, an Sonn- und Feiertagen nie. Von 22 bis 6 Uhr ist auch drinnen jeder Lärm verboten, der die Nachtruhe stört; wer dann noch staubsaugt, riskiert eine Ordnungsbusse.
Was nach dem Putzen übrig bleibt
Laut Entsorgungskalender 2026 der Stadt gilt:
- Reiniger- und Entkalkerreste, Lösungsmittel und Farben zurück an die Verkaufsstelle, bis 5 kg auch an eine Drogerie oder Apotheke; Chemikalien und Feuchttücher nie ins WC
- Batterien, Sparlampen und Leuchtstoffröhren zurück ins Geschäft
- Balkonpflanzen in den genormten Grüngutcontainer, nicht in Säcke; Grüngutabfuhr Montag (Nord), Mittwoch (West), Freitag (Ost)
Möbel, Sperrgut und Kartons behandelt Umzugsfirma Lenzburg; grössere Mengen holen wir mit unserer Entsorgung im Aargau ab.