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Umzug Wochenende: Samstag, Sonntag und Ruhezeiten

Ein Umzug am Wochenende ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt, braucht aber Rücksicht auf Nachbarn und Hausordnung. Der Samstag ist für viele der bequemste Tag, am Sonntag gelten vielerorts Ruhezeiten. Dieser Ratgeber erklärt, was erlaubt ist und wie Sie den Termin sinnvoll wählen.

Von Fakhir Mohammed, Inhaber von Alpner Umzug · aktualisiert am 4. November 2026

  • Samstag und Sonntag im Vergleich
  • Ruhezeiten mit amtlichen Quellen
  • Bei Alpner Umzug Samstag ohne Zuschlag
Umzug Wochenende: Lieferwagen am Strassenrand bereit zum Beladen

Das Wichtigste in Kürze

  • Sonntag: Alpner Umzug führt am Sonntag keine Umzüge durch. Ausnahme ist eine reine Fahrt am Sonntag, zum Beispiel bei einem Auslandumzug, mit Ausladen am Montag.
  • Samstag: Gilt laut Mieterverband heute ebenfalls als üblicher Umzugstag.
  • Ruhezeiten: Die Nachtruhe und die Mittagsruhe sowie Sonn- und Feiertage sind Zeiten, in denen lautes Arbeiten vielerorts eingeschränkt ist. Die Hausordnung und das Gemeindereglement sind massgebend.
  • Parkplatz: Gesuche für Halteverbote brauchen Vorlauf in Arbeitstagen, planen Sie also früh.
  • Alpner Umzug: Samstag und Abend sind möglich und ohne Zuschlag.

Ist ein Umzug am Wochenende erlaubt?

Ja, grundsätzlich schon. Es gibt in der Schweiz kein generelles Verbot, am Wochenende zu zügeln. Rechtlich zählt aber, was Hausordnung und Gemeinde festlegen.

Der Mieterverband schreibt dazu, es gebe kein generelles Verbot, an Sonn- und Feiertagen umzuziehen. Heute gehe man davon aus, dass dies auch für Samstage gelte. Man sollte allerdings auf die anderen Mietparteien im Haus Rücksicht nehmen: Mit einem lauten Möbeltransport am frühen Sonntagmorgen oder an Heiligabend verscherze man es sich leicht mit der neuen Nachbarschaft.

Wichtig ist deshalb die Hausordnung. Sie gilt, wenn sie Teil des Mietvertrags ist, und regelt oft Ruhezeiten, Lift- und Treppenhausnutzung und Zeiten für lautes Arbeiten. Fragen Sie bei der Verwaltung nach, bevor Sie ein Datum festlegen.

Ruhezeiten: Was gilt wann?

Das Bundesportal ch.ch nennt als Ruhezeiten, die an den meisten Orten gelten, die Nachtruhe, die Mittagsruhe und Sonn- und Feiertage. Genaue Zeiten stehen in der Hausordnung und im Polizeireglement Ihrer Gemeinde und unterscheiden sich von Ort zu Ort.

  • Nachtruhe: Beginnt und endet je nach Gemeinde zu unterschiedlichen Zeiten. Planen Sie so, dass kein Möbelstück mehr nach dem Abend die Treppe herunterpoltert.
  • Mittagsruhe: Legen Sie die Pause des Teams in diese Zeit und lärmen Sie dann nicht.
  • Sonn- und Feiertage: Lautes Arbeiten wie Bohren oder Montieren ist vielerorts eingeschränkt. Erkundigen Sie sich vorher.

Wer den Termin am Wochenende wählt, sollte die Nachbarn rechtzeitig mit einem Aushang informieren: Datum, ungefähre Dauer und Ansprechperson.

Samstag oder Sonntag: Was spricht wofür?

Samstag

  • Freunde, Familie und Helfer haben meist frei, siehe auch den Ratgeber Umzugshelfer.
  • Sie brauchen für den Umzug keinen Urlaubstag. Beim Arbeitgeber haben Sie laut ch.ch in der Regel Anrecht auf einen Umzugstag, falls Sie unter der Woche zügeln.
  • Der Termin ist gefragt: Wer flexibel ist, findet unter der Woche leichter einen freien Tag.
  • Städte regeln Zufahrten und Ladezeiten, etwa in der Aarauer Altstadt: Dort ist das Güterumschlagen laut Reglement der Stadt Aarau am Samstag von 6 bis 11 Uhr gestattet (Stand 2010, bei der Stadtpolizei nachfragen).

Sonntag

  • Er ist nicht verboten, aber ruhig soll er bleiben. Lauter Möbeltransport im Treppenhaus fällt hier besonders auf.
  • Behörden und Verwaltungen sind geschlossen: Parkbewilligungen, Schlüsselübergabe und Rückfragen müssen vorher geklärt sein.
  • Lift und Parkplatz müssen Sie vor dem Wochenende reservieren, siehe Halteverbot beim Umzug.

Wochenendumzug mit Alpner Umzug

Unsere Einsätze planen wir nach Vereinbarung. Samstag und Abend sind möglich, ein Zuschlag dafür fällt nicht an. Nennen Sie uns Ihren Wunschtermin, wir bestätigen ihn persönlich.

Abgerechnet wird nach Team und Stunde, zum Beispiel kostet ein Team mit 2 Mitarbeitern und 1 Lieferwagen CHF 180.– pro Stunde. Team und Dauer legen wir bei der kostenlosen Besichtigung fest, danach erhalten Sie eine schriftliche Offerte. Allgemeine Spartipps finden Sie im Ratgeber Günstige Umzugsfirma.

Kurz-Checkliste für den Wochenendumzug

  1. Hausordnung lesen: Ruhezeiten, Lift, Treppenhaus.
  2. Nachbarn informieren: Aushang mit Datum und Dauer.
  3. Parkplatz und Lift sichern: Rechtzeitig beantragen oder reservieren.
  4. Verwaltung und Hauswart kontaktieren: Schlüssel, Übergabe und Rückfragen klären.
  5. Kartons am Vortag fertig machen: Am Umzugstag zählt jede Minute.

Eine vollständige Liste finden Sie in der Umzug Checkliste.

Häufige Fragen zum Umzug am Wochenende

Ist es erlaubt, in der Schweiz am Sonntag umzuziehen?

Ja, grundsätzlich. Laut Mieterverband gibt es kein generelles Verbot, an Sonn- und Feiertagen umzuziehen. Massgebend sind aber Hausordnung und Gemeindereglement, und Rücksicht auf die Nachbarschaft bleibt nötig. Alpner Umzug führt am Sonntag keine Umzüge durch; Ausnahme ist eine reine Fahrt am Sonntag, zum Beispiel bei einem Auslandumzug, mit Ausladen am Montag.

Wann sind Umzugstermine in der Schweiz?

Umzüge finden das ganze Jahr statt. Viele Mietverhältnisse enden auf ortsübliche Termine, deshalb sind diese Tage gefragt. Wer flexibel ist, hat mehr Auswahl.

Kostet ein Umzug am Samstag mehr?

Bei Alpner Umzug nicht. Für Samstag und Abend gibt es keinen Zuschlag. Sie bezahlen den Stundenansatz des Teams für die Einsatzzeit.

Bis wann darf man abends umziehen?

Das legen Hausordnung und Gemeinde fest. Die Nachtruhe beginnt je nach Ort zu verschiedenen Zeiten. Fragen Sie die Verwaltung und planen Sie lautes Abbauen und Tragen früher ein.

Muss ich Nachbarn über einen Wochenendumzug informieren?

Rechtlich ist ein Aushang meist nicht vorgeschrieben, er erspart aber Ärger. Nennen Sie Datum, Dauer und Ihre Telefonnummer.

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Alpner Umzug, Bruggerstrasse 28, 5102 Rupperswil

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