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Umzug Deutschland Schweiz: Zoll und Anmeldung

Beim Umzug Deutschland Schweiz kommen zwei Dinge zusammen: der Zoll für Ihren Hausrat und die Anmeldung am neuen Wohnort. Zollfrei ist das Übersiedlungsgut, wenn Sie den Wohnsitz verlegen und die Sachen mindestens sechs Monate gebraucht haben. Melden Sie sich zudem innert 14 Tagen nach der Ankunft bei der Gemeinde an.

Von Fakhir Mohammed, Inhaber von Alpner Umzug · aktualisiert am 4. November 2026

  • Zoll: Formular 18.44 und Bedingungen
  • Anmeldung in der Schweiz mit Fristen
  • Nur amtliche Quellen, Stand Oktober 2026
Umzug Deutschland Schweiz: Blick aus dem Lieferwagen auf eine Landstrasse mit Bergpanorama

Das Wichtigste in Kürze

  • Zoll: Hausrat von Zuziehenden ist zollfrei, wenn Sie den Wohnsitz in die Schweiz verlegen und die Gegenstände mindestens 6 Monate persönlich gebraucht haben.
  • Formular: Bei der Einreise legen Sie der Zollstelle das Formular 18.44 vor. Es lässt sich online ausfüllen.
  • Frist: Das Umzugsgut gehört zeitlich zur Wohnsitzverlegung. Innerhalb von 2 Jahren gibt es laut BAZG keine Probleme.
  • Gemeinde: Die Anmeldung erfolgt laut SEM innert 14 Tagen nach der Ankunft, bei Arbeit über 3 Monate vor Arbeitsbeginn.
  • Krankenkasse: Wer länger als 3 Monate bleibt, muss sich bei einer Schweizer Krankenkasse versichern.

Umzug Deutschland Schweiz: wann der Hausrat zollfrei ist

Wer von Deutschland in die Schweiz zieht, bringt den Hausrat in der Regel ohne Abgaben über die Grenze. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Wohnsitz tatsächlich verlegen.

Das BAZG nennt drei Bedingungen. Erstens verlegen Sie den Wohnsitz in die Schweiz. Zweitens haben Sie die Gegenstände mindestens 6 Monate persönlich gebraucht. Drittens nutzen Sie sie nach der Einfuhr weiter. Unter denselben Bedingungen dürfen auch Sammlungen, Tiere und ein Auto abgabenfrei einreisen.

Wer aus der EU oder den EFTA-Staaten kommt, muss keine Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung vorlegen. Die Wohnsitzverlegung weisen Sie laut BAZG zum Beispiel mit Arbeitsvertrag, Mietvertrag oder einer Abmeldebestätigung nach.

Neue Möbel und Geräte, die Sie erst kurz vor dem Umzug gekauft haben, erfüllen die 6 Monate nicht. Sie gehören laut FAQ des BAZG auf eine separate Liste «zu verzollende Waren» mit dem Warenwert.

Formular 18.44: Ablauf an der Zollstelle

  1. Formular 18.44 ausfüllen: «Zollveranlagung von Übersiedlungsgut». Das BAZG bietet es zum Ausfüllen am Bildschirm an, unterschrieben legen Sie es der Zollstelle vor.
  2. Liste Übersiedlungsgut erstellen: Das BAZG stellt dafür eine PDF-Vorlage bereit. Geräte, Möbel und Tiere gehören auf diese Liste.
  3. Zollstelle wählen: Eine Voranmeldung ist laut BAZG nicht nötig. Sie melden die Einfuhr bei einer Zollstelle, die für Handelswaren zuständig ist.
  4. Zeit einplanen: Die Veranlagung läuft nach den Öffnungszeiten für Handelswaren, laut BAZG Montag bis Freitag 08:00 bis 11:30 und 13:30 bis 17:00 Uhr. Einige grosse Zollstellen sind samstagvormittags geöffnet.
  5. Mit Fahrzeug: Mit dem Lieferwagen oder dem Auto fahren Sie die LKW-Spur an.

Optional lässt sich das Dossier mindestens 2 Arbeitstage vor dem Grenzübertritt an die Zollstelle schicken. Das ist laut BAZG nur bei den Zollstellen Mendrisiotto (Stabio-Confine), Vedeggio und Chiasso-Strada möglich. Bei Fragen hilft die Auskunftszentrale des BAZG unter 058 467 15 15.

Fristen, Auto und Haustiere

  • Zeitlicher Zusammenhang: Das Übersiedlungsgut muss zur Wohnsitzverlegung passen. Innerhalb von 2 Jahren ist das laut BAZG unproblematisch. Spätere Nachsendungen sind nur unter Bedingungen abgabenfrei.
  • Auto unter 6 Monaten Gebrauch: Es gibt eine Zollbewilligung (Formular 15.30) für höchstens 2 Jahre. Danach wird das Fahrzeug verzollt oder wieder ausgeführt.
  • Schweizer Kontrollschilder: Der Wechsel erfolgt nach der Zollbehandlung beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons, spätestens 1 Jahr nach der Wohnsitzverlegung.
  • Haustiere: Sie stehen auf der Liste Übersiedlungsgut. Zusätzlich gelten die veterinärrechtlichen Vorschriften des BLV.

Anmeldung in der Schweiz: Gemeinde und Krankenkasse

Laut Staatssekretariat für Migration (SEM) melden sich EU/EFTA-Staatsangehörige innert 14 Tagen nach der Ankunft bei der Wohnsitzgemeinde. Wer länger als 3 Monate arbeitet, tut das vor dem ersten Arbeitstag und beantragt dort die Aufenthaltsbewilligung. Mitbringen sollten Sie einen gültigen Pass oder Ausweis und den schriftlichen Arbeitsnachweis.

Wer aus dem Ausland zuzieht, meldet sich in Luzern persönlich am Schalter an. Die Anmeldegebühr beträgt dort laut Merkblatt der Stadt Luzern 40 Franken pro Person. Andere Gemeinden verlangen andere Beträge, fragen Sie bei Ihrer Einwohnerkontrolle nach.

Wer sich länger als 3 Monate in der Schweiz niederlässt, muss laut SEM eine Grundversicherung bei einer Schweizer Krankenkasse abschliessen. Die Stadt Luzern gibt dafür bei Zuzug aus dem Ausland 3 Monate nach der Wohnsitznahme an. Wie Sie sich später innerhalb der Schweiz ummelden, lesen Sie bei Adressänderung Schweiz und Umzug melden Aargau.

Mit Alpner Umzug in die Schweiz zügeln

Alpner Umzug zügelt in der ganzen Schweiz und hilft bei Zollpapieren. Auslandumzüge übernehmen wir nach Absprache in die ganze EU, zum Beispiel nach Deutschland, Frankreich oder Schweden. Die Besichtigung ist kostenlos und möglich vor Ort oder per Video.

Abgerechnet wird nach Team und Stunde, zum Beispiel kostet ein Team mit 3 Mitarbeitern und 1 Lieferwagen CHF 220.– pro Stunde. Wir ziehen auch in die andere Richtung: Informationen zum Umzug von der Schweiz nach Deutschland finden Sie auf der Seite Umzug nach Deutschland.

Häufige Fragen zum Umzug von Deutschland in die Schweiz

Muss ich meinen Hausrat beim Umzug in die Schweiz verzollen?

In der Regel nicht. Übersiedlungsgut von Zuziehenden ist zollfrei, wenn Sie den Wohnsitz in die Schweiz verlegen und die Gegenstände mindestens 6 Monate gebraucht haben. Waren, die diese Bedingung nicht erfüllen, werden auf einer separaten Liste verzollt.

Welches Formular brauche ich für den Zoll?

Das Formular 18.44 «Zollveranlagung von Übersiedlungsgut». Sie legen es unterschrieben der Zollstelle vor und ergänzen es mit der Liste Übersiedlungsgut.

Wie lange nach dem Umzug darf ich Möbel einführen?

Das BAZG verlangt einen zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung. Innerhalb von 2 Jahren gilt das als unproblematisch. Bei späteren Sendungen prüft der Zoll die Bedingungen einzeln.

Wann muss ich mich in der Schweiz anmelden?

Innert 14 Tagen nach der Ankunft bei der Wohnsitzgemeinde, laut SEM bei einer Stelle über 3 Monate vor Arbeitsbeginn. Bei Zuzug aus dem Ausland ist die Anmeldung etwa in Luzern persönlich am Schalter nötig.

Kann ich mein deutsches Auto behalten?

Ja, das Auto lässt sich unter denselben Bedingungen wie der Hausrat abgabenfrei einführen. Die Schweizer Schilder erhalten Sie beim Strassenverkehrsamt, spätestens 1 Jahr nach der Wohnsitzverlegung.

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Alpner Umzug, Bruggerstrasse 28, 5102 Rupperswil

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