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Umzug melden Luzern: Frist, Unterlagen und Gebühr

Wer den Umzug in Luzern melden muss, hat dafür 14 Tage Zeit: Das gilt für den Zuzug, den Wegzug und den Wohnungswechsel in der Stadt. Zuständig sind die Einwohnerdienste der Stadt Luzern. Die Anmeldung kostet 40 Franken. Hier lesen Sie, welche Unterlagen Sie brauchen und wie es online, am Telefon oder am Schalter geht.

Von Fakhir Mohammed, Inhaber von Alpner Umzug · aktualisiert am 4. November 2026

  • Frist 14 Tage nach § 3 NG
  • Anmeldung 40 Franken, Unterlagen im Überblick
  • Online, am Telefon oder am Schalter
Umzug melden Luzern: Zwei Umzugshelfer tragen einen Teppich und ein Bild

Das Wichtigste in Kürze

  • Frist: Den Zuzug melden Sie innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten (§ 3 NG, SRL Nr. 5).
  • Gebühr: Die Anmeldung kostet 40 Franken.
  • Aus dem Ausland: Die Anmeldung ist persönlich am Schalter nötig.
  • Wohnungswechsel: Auch ein Umzug innerhalb der Stadt oder in derselben Liegenschaft ist meldepflichtig, meist erledigt per Telefon.
  • Krankenkasse: Wer aus dem Ausland kommt, schliesst die Grundversicherung innert 3 Monaten ab.

Umzug melden Luzern: der Zuzug in die Stadt

Zuständig sind die Einwohnerdienste an der Obergrundstrasse 1. Sie melden den Zuzug dort innert 14 Tagen.

Das Merkblatt Anmeldung der Stadt (Stand 1. Januar 2026) nennt als Grundlage § 3 des Gesetzes über die Niederlassung und den Aufenthalt. Haben Sie sich am bisherigen Wohnort noch nicht abgemeldet, tun Sie das zuerst. Die Stadt empfiehlt dafür eUmzugCH. Alternativ melden Sie sich über die Website der Stadt unter dem Stichwort «Zuzug» oder am Schalter an.

Wer aus dem Ausland kommt, meldet sich persönlich am Schalter an. Die Einwohnerdienste sind laut Merkblatt Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr erreichbar, Telefon 041 208 83 56.

  1. Abmelden: Am bisherigen Wohnort, am besten mit eUmzugCH.
  2. Unterlagen sammeln: Heimatschein, Mietvertrag oder Wohnungsausweis, Versicherungsnachweis und 40 Franken.
  3. Anmelden: Online, über die Website der Stadt oder am Schalter, innert 14 Tagen nach dem Einzug.
  4. Versicherung und Post: Krankenkasse, Bank und Post informieren Sie selbst, siehe Adressänderung Schweiz.

Unterlagen für die Anmeldung in Luzern

Schweizer Staatsangehörige

  • Heimatschein im Original. Bei eUmzugCH schickt ihn in der Regel die bisherige Gemeinde.
  • Wohnungsausweis oder Kopie des Mietvertrags.
  • Krankenversicherungsnachweis aller Familienmitglieder, zum Beispiel die aktuelle Police.
  • Kopie des Familienbüchleins bei verheirateten Personen mit Kindern, sonst Kopie der Geburtsurkunde.
  • Anmeldegebühr von 40 Franken.

Ausländische Staatsangehörige

  • Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte.
  • Aufenthaltsbewilligung, falls vorhanden. Bei Zuzug aus dem Ausland eine Kopie des Arbeitsvertrags, falls vorhanden.
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis, Krankenversicherungsnachweis und 40 Franken Gebühr.

Für Fragen zu Bewilligungen ist das Amt für Migration zuständig, Fruttstrasse 15. Wer neu aus dem Ausland zuzieht, hat noch keine Schweizer Versicherung: Die Grundversicherung schliessen Sie innert 3 Monaten nach der Wohnsitznahme ab. Studierende mit Nebenwohnsitz bringen zusätzlich Heimatausweis und Studienausweis oder Lehrvertrag mit.

Adresswechsel innerhalb der Stadt

Für den Adresswechsel in der Stadt gilt ebenfalls die Frist von 14 Tagen, auch für einen Wohnungswechsel in derselben Liegenschaft. Die Stadt empfiehlt das Telefon unter 041 208 83 56. Dort lässt sich der Wechsel meist im Gespräch erledigen. Alternativ melden Sie über eUmzugCH oder das Kontaktformular.

Welche Unterlagen und welche Gebühr für Ihren Fall gelten, klären Sie am besten gleich beim Anruf. Einwohnerdienste, Obergrundstrasse 1, 6003 Luzern, Telefon 041 208 83 56.

Wegzug aus Luzern abmelden

Den Wegzug melden Sie ebenfalls innert 14 Tagen. Am einfachsten geht es online über eUmzugCH, wo Sie zugleich die neue Gemeinde anmelden. Auch telefonisch ist die Abmeldung möglich, und wenn Ihr Heimatschein bei der Stadt liegt, schickt sie ihn an die neue Gemeinde. Ist eUmzugCH keine Option, gibt es ein Formular der Stadt.

Ziehen Sie ins Ausland, melden Sie sich persönlich am Schalter ab, frühestens einen Monat vor der Ausreise. Schweizer und Personen mit C-Bewilligung melden sich vorher beim Steueramt der Stadt ab. Bringen Sie einen amtlichen Ausweis und Ihre ausländische Adresse mit. Für den Zügeltag weist die Stadt darauf hin, dass sich öffentliche Parkfelder online reservieren lassen.

Zügeln nach oder in Luzern

Alpner Umzug hat Aufträge in Luzern. Mehr zum Ablauf finden Sie bei Umzugsfirma Luzern, die Preise bei Umzugsfirma Luzern Preise. Ein Team mit 2 Mitarbeitern und 1 Lieferwagen kostet zum Beispiel CHF 180.– pro Stunde. Besichtigung und Offerte sind kostenlos.

Wer von einem anderen Kanton nach Luzern zieht, findet die Unterschiede im Ratgeber Umzug innerhalb der Schweiz. Ein Vergleich mit dem Aargau steht bei Umzug melden Aargau.

Häufige Fragen zum Umzug melden in Luzern

Wie lange habe ich Zeit, den Zuzug in Luzern zu melden?

Es sind 14 Tage. Die Frist ergibt sich aus § 3 des Gesetzes über die Niederlassung und den Aufenthalt und gilt für den Zuzug, den Wegzug und den Adresswechsel in der Stadt.

Was kostet die Anmeldung in der Stadt Luzern?

Die Anmeldegebühr beträgt 40 Franken. Sie gilt für Schweizer wie für ausländische Staatsangehörige und für den Hauptwohnsitz wie für den Nebenwohnsitz, jeweils laut Merkblatt der Stadt.

Kann ich mich in Luzern online anmelden?

Ja, über eUmzugCH, wenn Sie aus einer Schweizer Gemeinde zuziehen, oder über die Website der Stadt. Zuzug aus dem Ausland erfordert die persönliche Anmeldung am Schalter.

Muss ich innerhalb von Luzern den Wohnungswechsel melden?

Ja, auch bei einem Wechsel in derselben Liegenschaft. Die Stadt empfiehlt dafür das Telefon, die Frist beträgt 14 Tage.

Wann muss ich die Krankenkasse abschliessen, wenn ich aus dem Ausland komme?

Innert 3 Monaten nach der Wohnsitznahme. Bei der Anmeldung in Luzern können Sie den Nachweis dann noch nicht vorlegen.

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