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Umzug melden Baselland: Frist, Gebühr und Unterlagen

Wer im Baselbiet umzieht, meldet das der Gemeinde, in der er künftig wohnt, und zwar innert 14 Tagen. Anders als in Basel-Stadt gibt es keine zentrale Stelle: Jede Gemeinde führt ihre Einwohnerkontrolle selbst. Dieser Beitrag zeigt den Ablauf am Beispiel von Liestal, dem Hauptort. Bei anderen Gemeinden erfragen Sie Details vor Ort.

Von Fakhir Mohammed, Inhaber von Alpner Umzug · aktualisiert am 4. November 2026

  • Frist 14 Tage
  • Anmeldung in Liestal gratis
  • Online mit eUmzug, am Schalter oder per E-Mail
Umzug melden Baselland: Gläserkarton mit Trennwänden für den Umzug

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig: Die Wohngemeinde. Die Angaben unten gelten für die Stadt Liestal.
  • Frist: 14 Tage seit dem Zuzug. Wer sie verpasst, riskiert eine Busse bis 5’000 Franken (§ 18 ARG).
  • Gebühr: Die Anmeldung ist gratis. Eine Wohnsitzbescheinigung kostet 20 Franken.
  • Reihenfolge: Zuerst melden Sie sich in der bisherigen Wohngemeinde ab.
  • Wege: eUmzug, Schalter der Einwohnerkontrolle oder E-Mail mit allen Dokumenten im Anhang.

Umzug melden Baselland: der Zuzug nach Liestal

Der Kanton Basel-Landschaft besteht aus vielen Gemeinden, und jede nimmt die Anmeldung selbst entgegen. Massgebend ist Ihre neue Wohngemeinde.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt die Seite Anmeldung der Stadt Liestal. Sie haben 14 Tage seit dem Zuzug Zeit. Vorher melden Sie sich in der bisherigen Wohngemeinde ab. Wer die Frist versäumt, muss laut Stadt mit einer Busse bis 5’000 Franken rechnen (§ 18 ARG).

  1. Abmelden: Bei der bisherigen Wohngemeinde, am besten gleich mit eUmzug.
  2. Checkliste holen: Die Stadt stellt eine Checkliste als PDF bereit.
  3. Anmelden: Über eUmzug, am Schalter der Einwohnerkontrolle oder per E-Mail an einwohnerkontrolle@liestal.ch, mit allen Dokumenten im Anhang.
  4. Bei getrenntem Wohnsitz: Verheiratete mit zwei Wohnorten legen die «Bestätigung freiwillige Trennung» bei.

Gebühr und Bescheinigungen

Die Anmeldung in Liestal kostet nichts. Eine Gebühr fällt erst an, wenn Sie eine Anmeldebescheinigung wünschen, also eine Wohnsitz- oder Aufenthaltsbescheinigung. Sie kostet 20 Franken. Wer keine Bescheinigung braucht, zahlt für den Umzug also nichts.

Die Stadt trennt auf ihrer Anmeldeseite nicht zwischen Schweizer und ausländischen Staatsangehörigen. Welche Dokumente im Einzelfall verlangt sind, ergibt sich aus der Checkliste und aus einem kurzen Anruf bei den Einwohnerdiensten.

Der Ablauf im Überblick: was wann zu tun ist

Die Fristen im Baselbiet sind einfach zu merken, denn die Stadt Liestal nennt überall dieselbe Zahl: 14 Tage. Entscheidend ist, wann die 14 Tage beginnen und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.

  • Zuzug: 14 Tage seit dem Einzug. Zuerst die Abmeldung am alten Wohnort, dann die Anmeldung.
  • Wegzug: 14 Tage seit dem begründeten Ereignis, also seit dem Auszug. Ausweis, neue Adresse und Wegzugsdatum bereithalten.
  • Adressänderung in der Gemeinde: 14 Tage seit dem Umzug, auch beim Wechsel im selben Haus.

Am Zügeltag selbst haben Sie genug zu tun. Legen Sie Ausweise, Checkliste und Mietvertrag deshalb schon eine Woche vorher in eine Mappe. So melden Sie sich in den ersten Tagen im neuen Zuhause in Ruhe an, statt die Frist aus den Augen zu verlieren. Welche Papiere bei Ihnen dazugehören, sagt die Checkliste der Stadt. Weitere Aufgaben nach dem Einzug finden Sie in der Umzug Checkliste.

Wegzug aus dem Baselbiet: die Abmeldung

Für die Abmeldung gilt dieselbe Frist: 14 Tage seit dem begründeten Ereignis. Sie melden sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online über eUmzug ab. Die Abmeldung ist gratis.

  • amtlicher Ausweis oder Ausländerausweis,
  • die neue Wohnadresse,
  • das Wegzugsdatum,
  • bei getrenntem Wohnsitz von Eheleuten zusätzlich die «Bestätigung freiwillige Trennung».

Angaben zur Abmeldung ins Ausland oder zum Wochenaufenthalt macht die Stadt auf diesen Seiten nicht. In solchen Fällen fragen Sie am besten vor dem Umzug bei den Einwohnerdiensten nach.

Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde

Auch wer in Liestal die Wohnung wechselt, meldet die neue Adresse innert 14 Tagen. Die Seite Adressänderung innerhalb der Gemeinde nennt dafür den Weg über eUmzug. Dem Formular legen Sie die Checkliste bei. Ausserdem gibt es Formulare für den Mieterwechsel und für die Untermiete.

Dazu kommt eine Besonderheit: Seit dem 1. Januar 2009 ist auch ein Wohnungswechsel im selben Haus meldepflichtig. Wer im Treppenhaus nur ein Stockwerk höher zieht, muss die Meldung also trotzdem machen.

Kontakt zur Einwohnerkontrolle Liestal

  • Stadt Liestal, Rathausstrasse 36, 4410 Liestal
  • Einwohnerdienste: Telefon 061 927 52 26, E-Mail einwohnerkontrolle@liestal.ch
  • Stadtverwaltung allgemein: Telefon 061 927 52 52

Die Öffnungszeiten pflegt die Stadt auf einer eigenen Seite, schauen Sie dort vor dem Besuch nach. Wohnen Sie künftig in einer anderen Baselbieter Gemeinde, suchen Sie deren Einwohnerkontrolle auf der Gemeindewebsite.

Zügeln im Baselbiet

Alpner Umzug hat Aufträge im Kanton Basel-Landschaft. Schauen Sie bei Umzugsfirma Baselland oder bei Umzugsfirma Liestal vorbei. Ein Team mit 3 Mitarbeitern und 1 Lieferwagen kostet zum Beispiel CHF 220.– pro Stunde. Die Besichtigung und die Offerte sind kostenlos.

Zieht es Sie über die Kantonsgrenze, lesen Sie Umzug melden Basel. Allgemeine Hinweise zum Kantonswechsel stehen im Ratgeber Umzug innerhalb der Schweiz.

Häufige Fragen zum Umzug melden im Baselbiet

Wie lange habe ich Zeit, meinen Umzug in Liestal zu melden?

14 Tage seit dem Zuzug. Dieselbe Frist gilt für die Abmeldung und für die Adressänderung innerhalb der Gemeinde.

Kostet die Anmeldung in Liestal etwas?

Nein, die Anmeldung ist gratis. Nur die Wohnsitz- oder Aufenthaltsbescheinigung kostet 20 Franken.

Gibt es im Baselbiet eine zentrale Stelle für die Anmeldung?

Nein, zuständig ist die Wohngemeinde. Die Angaben in diesem Beitrag gelten für die Stadt Liestal, andere Gemeinden regeln Formulare und Zeiten selbst.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Bei Fristversäumnis drohen laut Stadt Liestal Bussen bis 5’000 Franken (§ 18 ARG). Melden Sie sich deshalb lieber rechtzeitig.

Muss ich einen Wohnungswechsel im selben Haus melden?

Ja, seit dem 1. Januar 2009 ist auch das meldepflichtig, innert 14 Tagen.

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Alpner Umzug, Bruggerstrasse 28, 5102 Rupperswil

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